BayTOU: Förderung für Ihre Technologie-Gründung
BayTOU (Bayerisches Programm zur Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen) ist der bayerische Starthelfer für Gründerinnen und Gründer. Es unterstützt Sie in der kritischen Phase vor und nach der Gründung, um aus einer innovativen Technologie-Idee ein tragfähiges Unternehmenskonzept zu entwickeln.
Ziele des Programms
BayTOU soll das hohe Risiko in der (Vor-)Gründungsphase mindern. Es ermöglicht technologieorientierten Gründern, sich auf die Ausarbeitung ihres Konzepts und die Validierung ihrer Idee zu konzentrieren.
Wer ist antragsberechtigt?
- Einzelpersonen oder Gründerteams.
- Die Gründung muss in Bayern erfolgen.
- Das Unternehmen muss seit weniger als sechs Jahren existieren und weniger als zehn Beschäftigte haben (Vollzeitäquivalente einschließlich Geschäftsleitung).
- Die Geschäftsführer müssen mindestens 50 % der Anteile am Unternehmen halten, über das für das Vorhaben notwendige Fachwissen verfügen und den größten Teil ihrer Arbeitszeit dem Gründungsvorhaben widmen.
- Die Idee muss einen klaren technologischen Innovationsgehalt aufweisen (nicht z.B. eine reine Beratungs- oder Handelsgründung).
Was wird konkret gefördert?
Gefördert werden Ausgaben, die notwendig sind, um das Vorhaben zur "Gründungsreife" zu bringen:
- Personalausgaben: (Pauschalisierter Betrag für den Lebensunterhalt der Gründer).
- Sachausgaben: Material für Prototypenbau, Bedarfsmittel.
- Kosten für Instrumente und Ausrüstung
- Externe Dienstleistungen: Ausgaben für Auftragsforschung, Kosten für Patentanwälte, etc.
Konditionen und Förderhöhe
Die Förderung kann in zwei unterschiedlichen Förderlinien beantragt werden:
- Konzeptvorhaben (zur Erarbeitung eines tragfähigen technologischen Konzepts für die Unternehmensgründung): Förderquote bis zu 35 %, Fördersumme maximal 26.000 Euro, Projektdauer maximal 9 Monate.
- Entwicklungsvorhaben: Förderquote bis zu 45 %, Fördersumme für Softwareunternehmen maximal 150.000 Euro, Projektdauer in der Regel 1 bis zu maximal 3 Jahren.
Antragsverfahren
Das Verfahren ist mehrstufig:
- Beratung: Kontaktaufnahme durch das Team Förderlotse Bayern.
- Skizze: Die Einreichung der Skizze erfolgt elektronisch im Antragssystem des Freistaates Bayern. Den Zugang hierfür erhalten Sie durch Bayern Innovativ.
- Antrag: Der formelle Antrag wird (nach positiver Erstbewertung) beim Projektträger Bayern (Bayern Innovativ) eingereicht.
- Entscheidung: Ein Gutachtergremium bewertet das Vorhaben.
Weiter Informationen finden Sie bei Bayern Innovativ.
Wir unterstützen Sie gern. Ihr Ansprechpartner in der Wirtschaftsförderung:
Dr. Alexander Guhr
Telefon: 09441 207-2104