Marke Landkreis Kelheim

Förderprogramme

Es gibt verschiedene Förderprogramme bei einer Existenzgründung. Wir haben Ihnen ein paar Möglichkeiten auf dieser Seite zusammengestellt.

Ein guter Einstieg für einen Überblick bieten folgende Angebote:

Fördermöglichkeiten:

  • Innovationsgutschein Bayern: Wenn Sie neue Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen entwickeln und hierfür Dienstleistungen von Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder anderen Innovationspartnern nutzen möchten, dann können Sie sich dies über Innovationsgutschein Bayern fördern lassen (die Förderquote beträgt zwischen 40-60%, anhängig etwa von der Größe und Standort des Unternehmens). Diesen gibt es in zwei Ausführungen:
    • Standard für Ausgaben von mind. 4.000 € und maximal 38.000 €.
    • Spezial für Ausgaben von mind. 30.000 € und maximal 99.500 €. In diesem Fall ist die Zusammenarbeit mit einer Hochschulen oder Forschungseinrichtung notwendig.
  • Innovationsgutschein Go-inno: Wenn Sie bei insbesondere bei Vorbereitung für die Entwicklung externe Management- und Beratungsleistungen in Anspruch nehmen möchten, dann können Sie eine Förderung im Programm Go-inno für die Erstellung von Potenzialanalysen und/oder Realisierungskonzepten beantragen. Es werden 50% bis zu einer maximalen Summe von 13.750 € gefördert.
  • Start-Up Förderung BayTOU: Wenn Sie technologische Innovationen entwickeln, besteht die Möglichkeit eine Förderung im Programm BayTOU zu erhalten. Gefördert werden Konzeptvorhaben (Förderquote bis zu 35 %, Fördersumme maximal 26.000 Euro, Projektdauer maximal 9 Monate), und Entwicklungsvorhaben (Förderquote bis zu 45 %, Projektdauer 1-3 Jahre). Im ersten Schritt ist eine Kontaktaufnahme mit den Gründerlotsen von Bayern Innovativ notwendig. 
  • Green Start-up Förderung der DBU: Wenn eine umweltentlastende Wirkung ihrer Innovation klar quantifizierbar ist, kommt die Green Start-up Förderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt in Frage. Gefördert werden Kosten bis zu 125.000 € pro Start-up bei 100% über eine Dauer von bis zu 2 Jahren. 
  • Start-up-Finanzierung der Landwirtschaftliche Rentenbank: "Agrarnahe" Start-ups in der Frühfinanzierungsphase, mit unmittelbarer Bedeutung für Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Fischerei oder Aquakultur, können durch ein Nachrangdarlehen in Verbindung mit einem Zuschuss für Beratungsleistungen durch die Landwirtschaftliche Rentenbank gefördert werden. Es kann ein Nachrangdarlehen bis zu 800.000 Euro mit einer Laufzeit von 2 bis 10 Jahren und ein Zuschuss bis zu 50.000 Euro beantragt werden. Weiterhin werden Start-up Programme zur Beratung und Vernetzung angeboten.
  • Durchführbarkeitsstudien im ZIM: Als Vorstufe zu einem regulären (mehrjährigen) Forschungs- und Entwicklungsprojekt bietet das „Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)“ die sogenannten Durchführbarkeitsstudien an. Diese Projekte dienen zur Ermittlung der Realisierbarkeit und Erfolgsaussichten innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen. Gefördert werden Kosten bis zu 125.000 € pro Unternehmen mit einer Förderquote von bis zu 70% (für kleine Unternehmen) über eine Dauer von bis zu einem Jahr. 
  • Programm für Hofnachfolgerinnen und Existenzgründerinnen im landwirtschaftlichen Bereich: Die SVLFG (Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau) fördert in Kooperation mit der Rentenbank gezielt Frauen bei der Hofnachfolge und Existenzgründung durch ein spezielles Coaching-Programm. Es werden bis zu 1.800 Euro für Coachings zu Themen wie Unternehmensführung, Selbstorganisation und Gesundheitsprävention übernommen, um Frauen in Führungsrollen zu stärken.