Pflegekinderdienst (PKD)
Pflegekinder brauchen Verlässlichkeit und ein Zuhause
Pflegekinder kommen meist aus Familien, in denen die Eltern ihrer Rolle als versorgende, schützende Eltern nicht (mehr) gerecht werden können. Wenn Kinder von ihren Eltern nicht nach ihren Bedürfnissen versorgt werden, bieten Pflegefamilien eine wichtige Alternative.
Pflegekinder leben mit zwei Familien. Das Pflegekind ist und bleibt leibliches Kind seiner Eltern, faktisch lebt es mit und in einer anderen Familie, der Pflegefamilie. Eine Pflegefamilie bietet einen überschaubaren Alltagsrahmen: einen vertrauten Personenkreis, einen regelmäßigen Tagesablauf, wie z. B. gemeinsame Mahlzeiten, Trost und eine kindgerechte Freizeitgestaltung. Pflegekinder sind keine Adoptivkinder. Auch wenn sie dauerhaft in einer anderen Familie leben, bleiben die verwandtschaftlichen Beziehungen bestehen.
Aufgaben des Pflegekinderdienstes
Das Pflegekinderwesen ist ein wichtiger Baustein der Kinder- und Jugendhilfe. Im Fokus steht dabei nach §8a SGB VIII das Kindeswohl als Schutzauftrag bei einer Kindeswohlgefährdung. Oberstes Ziel des Pflegekinderdienstes ist es, die positive Entwicklung des Kindes zu gewährleisten, sowie Kindern und Jugendlichen einen geschützten und geeigneten Rahmen in Form einer Pflegefamilie zu bieten. Konkret ergeben sich daraus folgende Aufgaben für die Sozialpädagogen des Pflegekinderdienstes:
- Überprüfung der Pflegestellenbewerber
- Adäquate Vermittlung eines Kindes in eine passende Pflegestelle
- Beratung und Begleitung des Pflegekindes, der Herkunftsfamilie und der Pflegeeltern
- Ggf. Planung von geeigneter Hilfe und Unterstützungsangeboten
- Organisation der Umgangskontakte aller Beteiligten
- Anbahnung und ggf. Rückführung einleiten und begleiten
- Kooperation mit externen Fachstellen
- Austausch mit Seminaranbietern (Pflegeelternseminar und Supervisionsgruppe)
- Organisation von Fortbildungen
- Öffentlichkeitsarbeit
Die unbefristete Vollzeitpflege ist für Kinder und Jugendliche bestimmt, deren Erziehung und Betreuung in der Herkunftsfamilie auf Dauer nicht gewährleistet werden kann.
Die befristete Vollzeitpflege (Kurzzeitpflege) ist für Kinder und Jugendliche vorgesehen, die für einen klar befristeten Zeitrahmen nicht in ihrer Familie leben können. Hier hat die Pflegefamilie die Aufgabe, ihrem Gastkind für einen begrenzten Zeitraum, einen geschützten Rahmen zu bieten. Hintergrund für befristete Unterbringungen sind fast immer akute familiäre Belastungs- und Krisensituationen.
Bei beiden Formen der Pflege ist es das Ziel, während dieser Unterbringungszeit die familiären Rahmenbedingungen so zu verändern, dass das Kind schnellstmöglich in die eigene Familie zurückkehren kann. Allerdings ist dies nicht immer möglich, in einigen Fällen brauchen die Kinder oder Jugendlichen dann eine Pflegefamilie, in der sie dauerhaft leben können, bis zur Volljährigkeit oder manchmal auch darüber hinaus.
Voraussetzungen
Wenn Sie ein Pflegekind aufnehmen möchten, müssen Sie nicht verheiratet sein. Auch Alleinstehende und unverheiratete oder gleichgeschlechtliche Paare können ein Pflegekind aufnehmen.
Bei einer dauerhaften Unterbringung der Pflegekinder, sollten Pflegeeltern und Kind einen familienentsprechenden Altersabstand haben. Da Kinder zum Spielen und Lernen Platz brauchen, benötigen Sie genügend Wohnraum. Pflegeeltern sollen in gesicherten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und mit ihrem Einkommen unabhängig sein. Für das Pflegekind erhalten Sie monatlich unabhängig von Ihrem Einkommen ein Pflegegeld, das den kompletten Lebensunterhalt des Pflegekindes deckt. Die deutsche Staatsbürgerschaft ist nicht vorausgesetzt, die Beherrschung der deutschen Sprache ist jedoch eine Grundvoraussetzung für die Aufnahme eines Pflegekindes.
Pflegekinder brauchen Zeit und Aufmerksamkeit. Wenn es sich mit der Situation des Pflegekindes vereinbaren lässt, kann der vorwiegend betreuende Pflegeelternteil auch berufstätig sein. Auf die Aufgabe als Pflegeeltern werden Sie durch ein Seminar vorbereitet. Auch nach der Aufnahme des Pflegekindes können Sie jederzeit fachliche Hilfen in Anspruch nehmen. Entscheidend ist die persönliche Eignung, einem Pflegekind ein sicheres Umfeld bieten zu können.
Erwartungen an die Pflegeeltern
Sicherlich haben Sie sich den Schritt, Pflegeeltern zu werden, schon lange überlegt und werden sich fragen, welche Fähigkeiten und Voraussetzungen Sie hierfür mitbringen sollten. Über Folgendes sollten Sie sich in diesem Zusammenhang Gedanken machen:
- Eine Beziehung und Bindung aufbauen können, Zuverlässigkeit zeigen
- Ausreichend Zeit für Zuwendung, Aufmerksamkeit und Geborgenheit für das Pflegekind
- Empathie, Verständnis und Toleranz für das Kind und seine leiblichen Eltern
- Belastungen und Krisenzeiten aushalten können
- Eigene pädagogische Fähigkeiten und Grenzen realistisch einschätzen können
- Über das Bewusstsein einer möglichen Rückführung verfügen
- Bindungen des Kindes zu den Eltern respektieren und Umgänge unterstützen
- Kooperationsfähigkeit und Kommunikationsfähigkeit
- Alle Familienmitglieder tragen die Entscheidung der Aufnahme eines Pflegekindes mit
- Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen wie beispielsweise den Pflegeelternfortbildungen
- Über ausreichenden Wohnraum verfügen und dem Landkreis Kelheim ansässig sein
- Über gesicherte wirtschaftliche Verhältnisse verfügen
Bewerbungsverfahren
In einem Erstgespräch erhalten Sie einen ersten Überblick, u. a. über den rechtlichen Rahmen, sowie den Bewerbungs- und Vermittlungsweg. Während des Überprüfungsprozesses finden mehrere Gespräch, darunter auch mindestens eines bei Ihnen zuhause statt. Zusätzlich müssen Sie ein Gesundheitsattest, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis und Ihren Einkommensnachweis einreichen. Im Anschluss nehmen Sie an einem Vorbereitungsseminar für die Aufgabe als Pflegeeltern teil.
Für die zuständigen Fachkräfte ist es wichtig, dass Sie sich während der Kontakte gut kennenlernen und ein Vertrauensverhältnis zueinander aufbauen können. Nur so kann am Ende des Prozesses gemeinsam entschieden werden, für welche Kinder Sie die passende Pflegefamilie sein können.
Folgende Fragen sollten Sie sich im Vorfeld stellen:
- Warum möchten wir jetzt ein Pflegekind aufnehmen?
- Was ist das Besondere, das wir einem Kind geben möchten?
- Möchten wir Kinder für eine begrenzte Zeit aufnehmen? Oder wollen wir einem oder mehreren Kindern einen dauerhaften Lebensort in unserer Familie anbieten?
- Welche Vorstellungen haben wir über Alter, Geschlecht und Herkunft des Kindes?
- Für welche Auffälligkeiten bzw. Eigenarten, eventuelle Krankheiten und Behinderungen eines Pflegekindes könne wir Verständnis und Geduld aufbringen und wofür nicht?
- Welche Sachverhalte, Verhaltensweisen oder Situationen können wir nicht tolerieren?
- Sind wir bereit, eng mit freien Jugendhilfeträgern, Jugendämtern und anderen Institutionen, sowie den Herkunftseltern zusammenzuarbeiten?
Vorbereitung
Besteht die Notwendigkeit, ein Kind in eine Pflegefamilie zu vermitteln, werden die Bedürfnisse des Kindes und die Anforderungen an die Pflegestelle sorgsam geprüft. Passen alle Faktoren zusammen, setzen sich die Fachkräfte telefonisch mit Ihnen in Verbindung.
Folgende Informationen sind für Sie als Pflegeeltern vor der Aufnahme eines Pflegekindes relevant:
- Grund der Unterbringung in eine Pflegefamilie
- Haltung der Eltern zur Unterbringung
- Erziehungsverhalten der Eltern
- Rechtslage (Sorgerecht, Umgangskontakte)
- Geplante Dauer der Unterbringung (Rückführung)
- Häufigkeit und Art der Umgangskontakte
- Das Kind und seine bisherige Lebenssituation (Rituale, Tagesrhythmus, Geschwisterreihe)
- Beziehungs- und Bindungsverhalten
- Fähigkeiten, Stärken, Defizite, Förderbedarf, vorliegende Behinderung des Kindes
- Gesundheitliche Situation und mögliche Verhaltensauffälligkeiten des Kindes
Vermittlung
Können Sie sich anhand dieser Informationen vorstellen, das Kind bei sich in der Familie aufzunehmen, so erfolgt im Optimalfall ein Kennenlernen der Herkunftsfamilie des Kindes mit einer anschließenden Anbahnungsphase. In vielen Fällen ist jedoch eine spontane Herausnahme des Kindes mit einer unmittelbaren Unterbringung erforderlich.
Vermittlungsvorschlag ablehnen
Fühlen Sie sich in einem oder mehreren Punkten des Vermittlungsprozesses unsicher, so ist es wichtig, mit uns offen über Ihre Zweifel zu sprechen. Es ist Ihre Aufgabe zu überdenken, ob Sie mit den Besonderheiten des Kindes und dessen Herkunftsfamilie umgehen können. Fragen Sie sich selbst ganz ehrlich, was Sie leisten können und wollen und ob Sie damit nicht überfordert wären. „Nein“ sagen ist ok! Sie dürfen eine Anfrage ohne schlechtes Gewissen ablehnen, ohne Angst zu haben, für die Vermittlung eines anderen Kindes nicht mehr in Frage zu kommen.
Begleitung
Die Begleitung und Betreuung eines Pflegeverhältnisses ist eine der Hauptaufgaben des Pflegekinderdienstes. Die SozialpädagogInnen sind Ansprechpartner für die Belange der Pflegeeltern, der leiblichen Eltern und des Pflegekindes.
Hilfeplanverfahren
Wird ein Kind in einer Pflegefamilie untergebracht, so finden regelmäßig sogenannte „Hilfeplangespräche“ statt. Alle an der Hilfe beteiligten Personen, nehmen an der Hilfeplanung teil. Die aktuelle Situation in der Pflegefamilie, die Entwicklungsbereiche des Kindes, der gesundheitliche Zustand, schulische Belange sowie Umgangskontakte mit der Herkunftsfamilie uvm. können in den Gesprächen thematisiert werden. Daran orientieren sich die Ziele und weitere Maßnahmen während der Hilfegewährung. Der Hilfeplan kann als ein „Leitfaden“ für die Hilfemaßnahme des Kindes/Jugendlichen verstanden werden. Darüber hinaus steht der Pflegekinderdienst jederzeit allen Beteiligten beratend und vermittelnd zur Seite.
Beendigung
Mögliche Formen der Beendigung eines Pflegeverhältnisses:
- Rückführung des Kindes in die Herkunftsfamilie (z.B. nach umfassender und langfristiger Stabilisierung der Lebensverhältnisse der leiblichen Eltern/ eines Elternteils)
- Abbruch des Pflegeverhältnisses (z.B. unüberwindbare Konflikte innerhalb des Pflegeverhältnisses)
- Wechsel der Hilfeart (z.B. eine erforderliche Heimunterbringung, da die Pflegefamilie den erhöhtem erzieherischen Bedarf des Kindes nicht mehr gerecht werden kann)
- Adoption (nur bei Einwilligung aller Beteiligten)
- Verselbstständigung (z.B. durch die Volljährigkeit des Pflegekindes)
Die nachfolgenden Punkte sollen Ihnen die Gedanken und Gefühle der Beteiligten eines Pflegeverhältnisses verdeutlichen.
Die Situation der Eltern
- Kommt ein Kind in eine Pflegefamilie, so müssen sich die Eltern von ihrem Kind trennen. In der Regel ist dies sehr belastend und schwierig für sie
- Sie haben zwar ein Kind, können es aber nicht bei sich haben
- Gegenüber dem Umfeld (Freunde, Bekannte, Nachbarn etc.) müssen sich die Eltern für die Inpflegegabe rechtfertigen. Häufig wird dies verurteilt und als verantwortungslos gesehen
- Die leiblichen Eltern fühlen sich manchmal als Versager
- Sie haben Ängste, dass sich das Kind zu stark an die neue Familie binden wird und sie ihr Kind verlieren
- Die leiblichen Eltern erleben die enge Beziehung ihres Kindes zu seiner Pflegefamilie
- Die Pflegepersonen werden für die sich veränderte Beziehung verantwortlich gemacht
- Die Pflegeeltern werden als Konkurrenten empfunden. Die leiblichen Eltern fühlen sich den Pflegeeltern manchmal unterlegen
Die Situation des Pflegekindes
- Durch den Wechsel in die Pflegefamilie kommt viel Neues und Unbekanntes auf das Kind zu. Es hat möglicherweise Angst vor den neuen Eltern, den neuen Geschwistern, dem neuen Kindergarten etc.
- Pflegekinder sind Kinder mit zwei Familien, die in der Regel aus zwei ganz unterschiedlichen Lebenswelten stammen. Dem Pflegekind muss Zeit eingeräumt werden, sich an das System der Pflegefamilie zu gewöhnen. Dies kann Geduld und Kraft von den Pflegeeltern erfordern
- Das Kind muss neue Beziehungen zu vorerst unbekannten Menschen eingehen. Mögliche negative Erfahrungen aus der Vergangenheit, können den Bindungsaufbau erschweren
- Das Kind fühlt sich vielleicht schuldig und schlecht, da es von seinen Eltern weggegeben wurde. Es fühlt sich nicht geliebt
- Das Kind kann eventuell Nähe nicht ertragen oder lehnt fast jeden Körperkontakt ab
- Es stellt die Pflegeeltern durch „Provokationen“ immer wieder auf die Probe, ob sie es auch wirklich liebhaben
- Das Kind spürt möglicherweise Erwartungen, Konkurrenz und Uneinigkeit der beiden Elternpaare
- Die Kontakte zur Herkunftsfamilie sind für das Kind und seine Identität sehr wichtig. Pflegeeltern müssen diese bejahen und unterstützen
- Abschätzige Bemerkungen sowohl gegenüber den Pflegeeltern als auch den leiblichen Eltern sind für das Kind sehr verletzend, stellen seine Identität infrage und fördern Loyalitätskonflikte
Die Situation der Pflegefamilie
- Die Pflegefamilie übernimmt in der täglichen Erziehung die Elternrolle für ein Kind, welches nicht ihr eigenes ist
- Die Pflegefamilie wird mit Handlungen oder Erziehungsvorstellungen der leiblichen Eltern konfrontiert und vor mögliche Probleme gestellt
- Die Pflegeeltern möchten dem Kind Sicherheit und Halt geben, sie wissen jedoch nicht immer wie lange das Kind bei ihnen bleibt
- Pflegeeltern müssen das Kind mit den leiblichen Eltern „teilen“
- Eine behutsame und altersgemäße Aufklärung des Kindes über seine Vorgeschichte muss auch durch die Pflegeeltern erfolgen
- Pflegeeltern müssen die Bedürfnisse der eigenen Kinder mit denen des Pflegekindes abstimmen und lernen, diese zu integrieren
Kooperation und Spannungsfeld: Eltern-Pflegeeltern-Kind
Im Pflegeverhältnis treffen zwei unterschiedliche Welten aufeinander. Leibliche Eltern und Pflegeeltern sind nur aufgrund der Unterbringung des Kindes zusammengetroffen und haben deswegen miteinander zu tun. Von allen Beteiligten fordert dies Aufgeschlossenheit, Toleranz und gegenseitiges Verständnis. Wichtig ist eine positive Grundeinstellung der Pflegeeltern den leiblichen Eltern gegenüber, um dem Kind die ohnehin schwierige Situation zu erleichtern. Gute Umgangskontakte und ein wertschätzender Umgang miteinander sind von erheblicher Bedeutung, auch für das Wohl des Kindes.
In der Praxis zeigt sich, dass aus verschiedensten Gründen eine effektive Zusammenarbeit zwischen der Pflegestelle und den leiblichen Eltern manchmal nicht funktioniert. In solchen Fällen ist es wichtig, die Konflikte durch gemeinsame Gespräche zu klären, um Belastungen für das Kind entgegenzuwirken und negative Auswirkungen auf das Pflegeverhältnis zu verhindern. Bestehen Ungereimtheiten zwischen leiblichen Eltern und Pflegeeltern, so ist es die Aufgabe der Fachkräfte des Pflegekinderdienstes klärend zwischen den Parteien zu vermitteln. Für die Pflegeeltern kann es hilfreich sein sich in die Situation der Eltern (z.B. ohne sein Kind leben zu müssen und es nur alle 14 Tage für zwei Stunden zu sehen) einzufühlen. Es ist wichtig, dass Pflegeeltern keine ablehnende Haltung gegenüber den leiblichen Eltern entwickeln, wenn diese der Pflegestelle die Schuld daran geben, dass ihr Kind nicht bei ihnen leben kann. Dies würde die konflikthafte Situation nur verstärken. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Pflegeeltern beispielsweise bei Umgangskontakten Beschimpfungen hinnehmen müssen. Sollte keine Einigung erzielt werden, so muss das Jugendamt eine Entscheidung treffen, die dem Wohle des Kindes am besten entspricht.
Umgangskontakte
Zu Beginn eines Pflegeverhältnisses ist es häufig erforderlich, Umgangskontakte von ausgebildeten Fachkräften begleiten zu lassen. Die Kontakte werden vom Pflegekinderdienst organisiert und finden meist an neutralen Orten statt, um allen Beteiligten Sicherheit zu gewähren. Dazu sind klare Absprachen zwischen den Beteiligten für die Durchführung der Umgangskontakte im Vorfeld zu treffen. Sowohl die leiblichen Eltern als auch das Kind haben ein Recht auf Umgang miteinander unabhängig davon, wem das Sorgerecht zusteht oder wo das Kind lebt.
Die Aufgabe der Pflegeeltern ist es, die Beziehung zwischen den leiblichen Eltern und dem Kind zu unterstützen und zu begleiten. Das Kind hat dadurch die Möglichkeit, Bezug zu seiner Lebensgeschichte zu bekommen. Auch hinsichtlich der Biografiearbeit und Identitätsentwicklung des Kindes ist es bedeutsam, dass die Pflegefamilie Umgangskontakte befürwortet und anerkennt. Grundsätzlich ist es wichtig, dass Umgangskontakte konfliktfrei verlaufen. Dabei spielt die Haltung, mit der sich die Pflegefamilie und die Herkunftsfamilie begegnen, eine zentrale Rolle. Auch den ehemaligen Pflegeeltern steht nach der Beendigung des Pflegeverhältnisses ein Umgangsrecht mit dem Kind zu, soweit der Umgang dem Wohl des Kindes dient.
Pflegepersonen haben ein Anrecht auf Unterstützung und Beratung zu allen Fragen der Erziehung und Pflege eines Kindes. Pflegeeltern sind dazu berechtigt, Angelegenheiten des täglichen Lebens zu entscheiden, um für das Pflegekind im Alltag handeln und es erziehen zu können. Sie vertreten somit die Inhaber der elterlichen Sorge (die leiblichen Eltern oder den Vormund des Kindes), sofern dies nicht anders festgelegt wurde. Den Inhabern der elterlichen Sorge sind jedoch Grundsatzentscheidungen vorbehalten. Diese können nur zum Teil durch eine Vollmacht auf die Pflegeeltern übertragen werden.
Elterliche Sorge
Grundsätzlich liegt die elterliche Sorge für das Pflegekind auch nach der Unterbringung weiterhin bei den Herkunftseltern. Pflegeeltern sind jedoch berechtigt, in Angelegenheiten des täglichen Lebens zu entscheiden, sowie den Inhaber der elterlichen Sorge in solchen Angelegenheiten zu vertreten. In manchen Fällen werden den leiblichen Eltern durch das Familiengericht Teilbereiche der elterlichen Sorge oder das komplette Sorgerecht entzogen. Ein Ergänzungspfleger oder ein Vormund wird durch das Familiengericht eingesetzt, wenn ein Entzug der elterlichen Sorge gerichtlich festgelegt wurde. In Einzelfällen können auch die Pflegeeltern zum Pfleger oder Vormund des Pflegekindes bestellt werden.
Aufsichtspflicht
Durch die Aufnahme eines Pflegekindes übernehmen die Pflegeeltern die Verpflichtung zur Beaufsichtigung des Kindes. Der Umfang der Aufsichtspflicht richtet sich je nach Einzelfall individuell nach dem Alter des Kindes, seinem Entwicklungsstand, seiner Einsichtsfähigkeit, der Gefährlichkeit der Beschäftigung, der örtlichen Umgebung usw. Weder Pflegeeltern noch leibliche Eltern müssen das Kind ständig beaufsichtigen. Es reicht aus, über das Tun des Kindes einen Überblick zu haben und in altersgerechter Weise über Gefahren und Vorsichtsmaßnahmen aufzuklären. Pflegeeltern können die Aufsichtspflicht zeitlich begrenzt an andere delegieren. Das heißt, es ist möglich, dass beispielsweise die Großeltern das Kind eine Zeit lang beaufsichtigen. Es ist Aufgabe der Pflegeeltern, sich davon zu überzeugen, ob die Person, die die Aufsichtspflicht übernimmt, geeignet und in der Lage dazu ist.
Pflicht zur Wahrung des Sozialgeheimnisses
Um die Aufgaben einer Pflegestelle im Rahmen der Jugendhilfe gut erfüllen zu können, benötigen die Pflegeeltern Informationen vor der Aufnahme des Kindes und während des Pflegeverhältnisses. Relevante Informationen zum Kind, wie beispielsweise Vernachlässigung, Entwicklungsverzögerungen oder auffälliges Verhalten sind für Pflegepersonen wichtig zu wissen. Auch Informationen zur Herkunftsfamilie, wie z.B. Suchterkrankung oder psychische Störung der leiblichen Eltern sind wichtige Aufgaben, um im Alltag durch das Erziehungsverhalten auf das Kind und seine Besonderheiten eingehen zu können. Alle weitergeleiteten Auskünfte des Jugendamtes sind unbedingt vertraulich zu behandeln, was bedeutet, dass Informationen nicht unbefugt an Dritte weitergetragen werden dürfen. In der Regel werden Pflegeeltern durch das Jugendamt schriftlich zur Wahrung des Sozialgeheimnisses verpflichtet. Benötigen beispielsweise der Kindergarten, die Schule, Therapeuten oder Ärzte Informationen über das Kind, um bestimmte Aufgaben durchführen zu können, so dürfen Pflegeeltern die erforderlichen Daten weitergeben. Die Weitergabe von Informationen an Nachbarn, Freunde oder Verwandte ist unzulässig. Auch nach Beendigung des Pflegeverhältnisses sind die Personen weiterhin zur Wahrung des Datenschutzes verpflichtet.
Mitteilungspflicht gegenüber dem Jugendamt
Pflegeeltern sind gesetzlich dazu verpflichtet, das Jugendamt über wichtige Ereignisse, die das Wohl des Pflegekindes oder des Jugendlichen betreffen, unverzüglich zu informieren.
Dies sind insbesondere:
- die Absicht, das Pflegeverhältnis aufgrund untragbarer Krisen zu beenden
- schwere Erkrankungen und Unfälle des Pflegekindes
- schwere Erkrankungen, Unfälle oder Verluste in der Pflegefamilie
- Umzug
- Heirat, Trennung, Scheidung der Pflegeeltern
- die Aufnahme einer weiteren volljährigen Person in den Haushalt (z.B. Partner, Untermieter)
Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses
Vor der Aufnahme eines Pflegekindes ist den Bewerbungsunterlagen ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Während eines Pflegeverhältnisses muss in einem Abstand von 5 Jahren ein erweitertes Führungszeugnis beantragt und dem Jugendamt vorgelegt werden. Dies gilt auch für alle im Haushalt lebenden Erwachsenen. Der Gesetzgeber möchte dadurch sicherstellen, dass Pflegekinder nicht von einer einschlägig vorbestraften Person erzogen und betreut werden.
Pflegepersonen erhalten für ein Pflegekind im Rahmen der Jugendhilfe ein monatliches Pflegegeld für ihre Leistungen. Je nach Alter des Pflegekindes staffelt sich das Pflegegeld in drei Stufen. Es setzt sich aus dem notwendigen wiederkehrenden Bedarf, also dem Unterhalt des Kindes und den Kosten für die Erziehung zusammen. Der Betrag ist nicht als Einkommen der Pflegeeltern zu werten, sondern stellt eine Aufwandsentschädigung und Anerkennung für die Erziehungsleistung dar. Die monatliche Pflegepauschale kann auf der Homepage des Landkreis Kelheim eingesehen werden unter: www.landkreis-kelheim.de >Pflegekinderwesen und Adoptionsvermittlung> Richtlinien Vollzeitpflege nach dem SGB VIII Über den monatlichen Unterhaltsbedarf hinausgehende Leistungen werden mit einer Pauschale von 50 € abgegolten. Zusätzlich zum monatlich ausgezahlten Pflegebetrag erhalten Pflegepersonen finanzielle Unterstützung für:
- Erstausstattung für Möbel und Bekleidung
- Kindergartenbeitrag
- Weihnachtshilfe
- Einschulung
Die Auszahlung des Pflegegeldes endet mit der Beendigung der Jugendhilfemaßnahme, also dem Ende der Vollzeitpflege.
Kindergeld
Nach gesetzlichen Bestimmungen steht Pflegeeltern für ein Pflegekind in der Regel Kindergeld zu. Das Kindergeld muss von den antragsberechtigten Pflegepersonen beantragt werden. Ein Teil des Kindergeldes wird auf die Pflegepauschale angerechnet. Für ein Kind, bei dem bereits vorab geklärt ist, dass es nur für eine begrenzte Zeit in den Haushalt aufgenommen wird, besteht kein Anspruch auf Kindergeld.
Steuern
Ausgezahltes Pflegegeld im Rahmen der Vollzeitpflege sowie anlassbezogene Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln zählen zu den steuerfreien Beihilfen.
Berücksichtigung eines Pflegekindes auf der Lohnsteuerkarte
Im Sinne des Einkommensteuergesetzes, sind Pflegekinder, die sich in Vollzeitpflege auf Dauer im Haushalt der Pflegeeltern befinden, wie leibliche Kinder anzusehen. Sie sind aus diesem Grund mit dem Kinderfreibetragsfaktor „Eins“ auf der Lohnsteuerkarte der Pflegeeltern einzutragen. Dieser Eintrag muss jährlich neu beim zuständigen Finanzamt getätigt werden. Das Einwohnermeldeamt ist für die Bestätigung über die Haushaltszugehörigkeit zuständig.
Krankenversicherung
Es gibt zwei Optionen wie das Pflegekind versichert sein kann:
- Pflegekinder bleiben bei ihren Herkunftseltern krankenversichert
- Es besteht die Möglichkeit, das Pflegekind bei den Pflegeeltern im Rahmen der Familienversicherung bei der gesetzlichen Krankenkasse mit aufzunehmen
Unfallversicherung für Pflegekinder
Pflegekinder verfügen grundsätzlich über denselben Versicherungsschutz wie leibliche Kinder. Beispiele für einen gesetzlichen Versicherungsschutz:
- Unfälle während des Besuchs in der Kindertageseinrichtung oder Schule
- Hin- und Rückweg zum Kindergarten/ zur Schule
Haftpflichtversicherung
Das Kreisjugendamt Kelheim hat für alle Pflegekinder und Pflegeeltern eine Sammelhaftpflichtversicherung gegenüber Dritten abgeschlossen.
Rentenversicherung
Pflegepersonen haben Anspruch auf die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für eine angemessene Altersversicherung. Erstattet wird maximal die Hälfte des Mindestbetrags für die freiwillige Rentenversicherung. Jedoch besteht keine Versicherungspflicht. Endet das Pflegeverhältnis, so endet auch der Anspruch auf Erstattung.
Rente hinsichtlich der Kindererziehungszeit
Pflegepersonen, die ein Pflegekind in den ersten 36 Kalendermonaten nach der Geburt erziehen, haben einen Anspruch auf Anrechnung der Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Voraussetzung ist ein auf Dauer angelegtes Pflegeverhältnis und, dass das Pflegekind voll in den eigenen Haushalt aufgenommen ist und dort erzogen wird. Informationen zu Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung erteilen die Auskunfts- und Beratungsstellen der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und die Landesversicherungsanstalten.
Unfallversicherung für Pflegepersonen
Pflegepersonen haben einen Anspruch auf die Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge einer Unfallversicherung.
Elternzeit
ArbeitnehmerInnen haben einen Anspruch auf Elternzeit, wenn sie ein Kind im Rahmen der Jugendhilfe bei sich aufnehmen und dieses selbst betreuen und erziehen.
Elterngeld
Für Kinder, die im Rahmen des Kinder- und Jugendhilferechts in Pflegefamilien leben, kann kein Elterngeld bezogen werden.
Freistellung von der Arbeit zur Betreuung kranker Pflegekinder
Gesetzlich krankenversicherte, berufstätige Pflegeeltern haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit zur Pflege eines kranken Kindes unter 12 Jahren, wenn kein anderes Hausmitglied das Kind betreuen kann. Nähere Auskünfte dazu erteilen die Krankenkassen.
Vollzeitpflege
Hilfen zur Erziehung in Vollzeitpflege sollen entsprechend dem Alter und dem Entwicklungsstand des Kindes (oder Jugendlichen) und seiner persönlichen Bindungen gestaltet werden. Es soll der Herkunftsfamilie die Möglichkeit der Verbesserung der Erziehungsbedingungen gewähren und Kindern und Jugendlichen in einer anderen Familie eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Lebensform bieten. Für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche sind geeignete Formen der Familienpflege zu schaffen. Die Vollzeitpflege kann in Form der Hilfe zur Erziehung und der Eingliederungshilfe gewährt werden.
Hilfe zur Erziehung
Eine zentrale Rolle spielen die „Hilfen zur Erziehung“ im Kinder-und Jugendhilfegesetz. Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe, wenn eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Die Entscheidung darüber, welche Hilfeart am geeignetsten ist, kann erst getroffen werden, wenn die Situation des Kindes und der erzieherische Bedarf festgestellt sind. Die Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen ist dann erforderlich, wenn eine Verbesserung der familiären Situation derzeit nicht erreicht werden kann. Welche Form der Hilfe die geeignete ist (z.B. Pflegefamilie oder Heimeinrichtung), wird in Zusammenarbeit mit den Personensorgeberechtigten, den Fachkräften des Jugendamtes und ggf. den Jugendlichen entschieden. Im Einzelfall kann eine Entscheidung des Familiengerichts notwendig sein.
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Anspruch auf eine Eingliederungshilfe haben Kinder und Jugendliche, deren seelische Gesundheit von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und dadurch die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt. Eine solche Beeinträchtigung der seelischen Gesundheit kann u. a. von einem Arzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie oder einem Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten festgestellt werden. Die Ausgestaltung der Hilfe wird nach Bedarf im Einzelfall ambulant, teilstationär, durch geeignete Pflegepersonen oder in stationären Wohnformen geleistet.
Hilfen für junge Volljährige im Anschluss an die Vollzeitpflege
Im Einzelfall und bei Bedarf kann ein Pflegekind, das volljährig wird, „Antrag auf Hilfen für junge Volljährige“ stellen. Die Hilfe ist vor dem Beginn der Volljährigkeit beim Jugendamt zu beantragen. Die Leistung kann in der Regel bis zum 21. Lebensjahr, in Einzelfällen auch darüber hinaus, gewährt werden.
"Mein Name ist M.‚ ich bin 13 Jahre alt und seit meinem 3. Lebensjahr in einer Pflegefamilie. Ich besuche die 8. Klasse an einem Gymnasium und meine Lieblingsfächer sind Kunst und Deutsch. Meine Hobbies sind Reiten und Karate, welche ich beide nun schon sehr lange ausübe. Außerdem haben meine Schwestern und ich ein eigenes Pferd, mit dem wir auch auf Turniere fahren. Meine Pflegeeltern unterstützen mich und sind immer für mich da. Sie haben mir schon so vieles ermöglicht, wofür ich ihnen unendlich dankbar bin. Meine (Pflege)Geschwister sind auch ein wichtiger Teil meines Lebens und sind auch immer für mich da. Ein paar Dinge fallen mir schwer, wie die Besuche bei meiner Mutter oder die vielen Fragen über meine Vergangenheit. In denke es wird sich alles regeln. Mittlerweile kann ich mir meine Leben aber gar nicht mehr anders vorstellen. Seit ich denken kann lebe ich schon hier und eigentlich würde ich nichts daran ändern wollen."
"Mein Name ist L. und ich bin 12 Jahre alt. Ich bin schon seit ich 1 Jahr alt bin bei meiner Pflegefamilie. Es ist oft sehr lustig, aber manchmal auch ziemlich lehrreich. Meine Hobbies sind Klavier spielen und Karate, aber mein größtes Hobby ist Reiten. Wenn ich in Schwierigkeiten bin, helfen mir Mama und Papa dabei. Meine Lieblingsschulfächer sind Französisch und Geschichte. Das Allerbeste was mir je geschehen konnte ist, dass wir ein Pferd gekauft haben, welches ich mir leider mit meinen Schwestern teilen muss. Trotzdem bin ich froh, dass Mama und Papa uns so viel ermöglichen."
"Wir wollten unseren Pflegekindern ein liebevolles, sicheres Zuhause geben. Ihnen Stabilität und Entwicklungschancen ermöglichen! Natürlich bedeutet sowas, die eigenen Ressourcen und die familiäre Struktur neu zu gestalten um das Kind mit oft belastenden Erfahrungen aufzufangen und ihm eine bessere Zukunft zu ermöglichen! Pflegekinder bringen oft Verhaltensauffälligkeiten oder Rückschritte mit, die Verständnis und Toleranz erfordern.
In erster Linie muss man bereit sein für Veränderungen. Auch muss man sich auf das Kind einstellen, was mehr Arbeit bedeutet. Nicht zu vergessen...sehr viel Liebe! Man muss stark genug sein, um auch Schwierigkeiten und Krisen des Pflegefamilienalltags durchzustehen und ganz viel Engagement. Wir lieben jedes Pflegekind wie unser eigenes...und sind darüber sehr dankbar!"
"Mein Mann und ich sind durch unvorhergesehene Umstände zu Pflegeeltern geworden. Eine gute Nachbarin meiner Schwägerin brauchte Hilfe. Sie musste ins Krankenhaus und bat uns auf ihre Tochter aufzupassen. Zu diesem Zeitpunkt waren wir uns nicht im Klaren darüber, dass das Kind von diesem Moment an nicht mehr in sein ursprüngliches zuhause zurückkehren würde. All das Begann im Jahr 2006. Wir wurden ab diesem Zeitpunkt zu ihren Pflegeeltern und zu ihrer Familie. Bis zu ihrem 18. Lebensjahr, und auch darüber hinaus, hatten wir die meiste Zeit ein gutes Verhältnis zu ihr und ihrer Mutter.
Im Jahr 2008 und 2009 kamen zwei Brüder in unsere Familie dazu. Diesmal stiegen wir mit mehr Erfahrung in die neue Herausforderung ein. Mit dem leiblichen Vater der Brüder, hatten wir bis zum Schluss keine Probleme. Bei der Mutter gab es ab und zu Unstimmigkeiten, doch haben wir immer gemeinsam eine Lösung gefunden. Im Jahr 2015 verließ uns einer der Brüder, da es leider nicht immer positiv verlief. Trotz allem erfuhren wir von unseren Pflegesohn, da dieser weiterhin ein gutes Verhältnis zu ihm pflegte, dass er sich ein gutes Leben aufgebaut hatte. Kurz darauf verstarb ein Jahr später die Mutter der beiden Jungs. In dieser schweren Zeit unterstützte uns das Jugendamt sehr. Der Ältere der beiden Brüder gehört bis zum heutigen Tage zu uns und ist der große Bruder unserer Mädels. Diese sind 2015 (3 und 1 Jahr) und 2019 (3 Monate) bei uns eingezogen. Alle Kinder verstehen sich gut mit unseren leiblichen Töchtern und machen unsere Familie perfekt. Die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und den zuständigen Stellen/Ämtern verläuft insgesamt sehr gut. Das Jugendamt hat jederzeit ein offenes Ohr für uns, besonders dann, wenn Sorgen und Unsicherheiten auftreten. Zu Beginn haben auch die Umgänge mit den Eltern der Pflegekindern immer gut funktioniert. Mittlerweile ist das leider nicht mehr so, da viele Termin abgesagt werden. Doch wären alle Situationen problemlos, so gäbe es keine Pflegekinder.
Unser Tipp an alle die Pflegeeltern werden möchten: Die gute Zusammenarbeit mit den leiblichen Eltern und dem Jugendamt, sowie das Wohlbefinden der Kinder, hat oberste Priorität. Ohne funktioniert es nicht. Auch ist es wichtig, Pflegekinder so anzunehmen wie sie sind. Sie können nichts dafür, dass in ihrem bisherigen Leben nicht alles perfekt verlaufen ist.
Wir können uns kein anderes Leben mehr vorstellen. Auch wenn es manchmal laut oder doch anstrengend sein kann, lieben wir unsere Kinder - ganz gleich, ob leiblich oder nicht. Keiner sagt es sei leicht, aber mit dem richtigen Zusammenhalt ist alles möglich. Nicht der Ort oder die Herkunft ist entscheidend, sondern die Menschen und die Liebe die sie sich einander schenken. Das bedeutet Zuhause!"
"Hallo lieber Leser, ich bin ein 1-jähriges Mädchen und möchte Ihnen kurz meine Gesichte als Pflegekind erzählen. Seit einigen Wochen wohne ich bei meinen Pflegeeltern zur Dauerpflege. Davor war ich in einer anderen Familie zur Kurzzeitpflege bis fest stand, dass ich einen Dauerpflegeplatz brauche. Ich habe mich schon gut an mein neues zu Hause gewöhnt. Meine Pflegemama und mein Pflegepapa sagen, ich gehöre fest zu Ihnen und es gibt keinen Unterschied zu einem leiblichen Kind. Außerdem meinen meine Pflegeeltern ich sein ein Glückspilz, weil ich jetzt gleich mehrere Eltern habe und noch mehr Großeltern als andere Kinder und mich alle so sehr lieb haben. Bevor ich zu meinen Pflegeeltern kommen konnte, mussten Sie einen Bewerbungsprozess durchlaufen. Das hat zwar eine Weile gedauert, aber Sie sagen es hat sich gelohnt. Meine leibliche Mama kann ich regelmäßig sehen und dies ist immer sehr schön. Auch wenn ich nicht bei Ihr wohnen kann, hat Sie mich sehr lieb. Dabei hilft es mir sehr, dass meine Pflegeeltern dies auch so sehen können.
Unser Alltag läuft genauso, wie in jeder anderen Familie. Wir essen zusammen, sind viel draußen, kuscheln viel, ich kann viel spielen und mich gut entwickeln. Am meisten macht es mir gerade Spaß alles auszuräumen und laufen zu lernen. Wenn wir verreisen wollen oder es andere besondere Dinge in meinem Leben gibt, besprechen dies meine Pflegeeltern mit dem Jugendamt. Meine zuständige Fachkraft vom Jugendamt besucht uns immer mal wieder oder ruft an, um zu fragen wie es mir geht.
Eines steht fest in meiner Pflegefamilie lerne ich mutig und stark zu sein und dass ich alles schaffen kann, was ich möchte. Sie sehen, dass ich ein großes Herz habe und ich werde geliebt. Meine Familie sagt ich bin genau richtig! Das fühlt sich unglaublich gut an. Ich hoffe, Sie können auch jemanden in Ihr Herz schließen, wie mich meine Familie und erklären sich bereit ein Pflegekind bei sich aufzunehmen. Das wäre fantastisch!!!"
Motivation ein Pflegekind aufzunehmen
"Da wir leider nicht auf dem natürlichen Wege bzw. über andere Möglichkeiten ein Kind bzw. Kinder bekommen/adoptieren konnten, wir aber die Weitergabe von Liebe, Geborgenheit und Werten an Kinder als einen essenziellen Bestandteil unseres gemeinsamen Lebens sehen, haben wir uns auch Dank der zuständigen Ämter mit den klaren Informationen der Vor-/Nachteile einer Pflegeelternschaft entschlossen als Pflegefamilie anzubieten. Wir wollten einfach für ein Kind da sein und mit ihm den weiteren zukünftigen Weg zusammen gehen."
Aufnahme unseres Pflegekindes
"Der 1.Tag unseres kleinen 10-monatigen Engels wird unvergesslich bleiben. Eine Woche vorher wurden wir informiert, dass es durch ein gerichtliches Verfahren sehr schnell gehen kann und je nach Ausgang unser kleiner Herzensmensch innerhalb von einer Stunde bei uns sein kann. So kam es auch. Meine Frau hatte an diesem Tag Urlaub und ich war in der Arbeit. Dann rief mich meine Frau an, ich sollte bitte den PC ausschalten und nach Hause kommen. Wir gingen mit dem Thema auch sehr offen mit unserem Arbeitgeber um, was im Nachhinein für uns die richtige Entscheidung war. Danach nahmen wir unser Herzenskind mit Hilfe der zuständigen Personen des Pflegekinderdienstes in Empfang. Nach vielem Weinen und Schreien kam unsere Maus zur Ruhe und bereits am 2. Tag lächelte sie uns ständig an. Sie war einfach da und war dann ein fixer Bestandteil unseres weiteren gemeinsamen Lebens."
Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendamt
"Hier können wir nur einfach Danke sagen an alle Beteiligten Kräfte aus dem Kreisjugendamt. Sei es bzgl. der am Anfang sehr vielen administrativen Punkte, aber auch dann vor allem die Betreuung in Bezug auf der Planung/Durchführung von Umgängen, Entwicklungsgespräche, Seminarangebote mit Pflegeelternaustausch. Die Zusammenarbeit war stets gut und man konnte Themen offen ansprechen und entweder schnell lösen oder auch zumindest mittel-/langfristig angehen."
Zusammenarbeit mit den leiblichen Eltern / Umgänge
"Das war zu Beginn bei den ersten Umgängen natürlich absolutes Neuland und wir hatten ein sehr mulmiges Gefühl. Allerdings spielten sich die Umgänge recht normal ein. Natürlich muss man offen sagen, dass je nach emotionaler/persönlicher Lage der leiblichen Eltern bei diesen Terminen unsere Kleine die Umgänge erst mal psychisch verdauen und verkraften musste. Im Rahmen der Pflegeelternseminare im Vorfeld wurden wir darauf bestens vorbereitet. Wichtig ist hier trotz der teils nicht bekannten Vergangenheit aller Einzelheiten auf Augenhöhe sowie Respekt mit den leiblichen Eltern umzugehen. Nach nun über 2 Jahren erkennt man auch hier, dass die Bereitschaft für gewisse wichtigen Alltags- bzw. Lebenspunktentscheidungen unseres Herzenskindes der leiblichen Eltern vorhanden ist und gemeinsam getroffen werden können. Hier ist auch das Zusammenspiel mit dem Vormund ein wichtiger Baustein."
Familienalltag mit Ihrem Pflegekind
"Unterscheidet sich aus unserer Sicht nicht wie mit dem Familienalltag eines eigenen Kindes. Wichtig ist es Rituale zu haben z.B. gemeinsames Essen, gemeinsames Spielen, abwechselt auch mit der kleinen Maus ins Bett gehen und vorher bettfertig zu machen. Seit einigen Monaten in den Kindergarten bringen. Liebe, Geborgenheit, Sicherheit aber auch klare Rahmenbedingungen geben/setzen."
Eigene Ideen, die Sie mit Interessenten teilen möchten
a. Pflegeelternseminar als wichtige Grundlage
"Interessierte Paare sollen und müssen auch an diesem elementaren Seminar die Chance wahrnehmen ein vollumfängliches Bild dafür zu bekommen, was es bedeutet ein Pflegekind aufzunehmen und Pflegeeltern zu werden und zu sein. Hier einfach fragen, fragen und nochmals fragen. Hier gilt es die Grundlage für die eigene Entscheidung treffen zu können, ob man für diesen Schritt bereit ist. Für uns war dieses Seminar auch als Paar eine sehr lehrreiche Erfahrung, die wir nicht mehr missen wollen und hat uns persönlich in der Entscheidung uns als Pflegefamilie anzubieten, bestärkt."
b. Unterstützung/Umfeld
"Man bekommt vom Pflegeelterndienst wirklich viel an Unterstützung und Ideen an die Hand. Hier im ehrlichen Dialog sein, wenn es Herausforderungen zu meistern gibt. Auch war der Support unserer Familien und Freunde ein wichtiger Baustein, aber eine wichtige Sache wollen wir auf den Weg geben: „Auf die eigenen Stärken sowie Stärken als Paar vertrauen!“ Es gibt in der Erziehung kein Patentrezept und man wird stets mit neuen ungewohnten Alltagsthemen konfrontiert. In einem Pflegeelternverhältnis oft mehr als einem lieb sein kann. Hier situativ darauf eingehen und intuitiv handeln. Mit einem gewissen Maß an Demut und Selbstreflexion draufblicken ist okay, aber nie mit großen Zweifeln sich auseinandersetzen, ob alles was ich tue und entscheide zu 100% stets richtig gelaufen ist. Die Zeit läuft weiter. Wichtig ist nur daraus beim nächsten Mal es vielleicht a bisserl besser zu machen. Auch der Spruch „Weniger ist oft mehr“ hilft in vielen Situationen weiter. Oft braucht es nicht dies oder jenes, sondern nur Liebe, Ruhe, Gelassenheit und eine gesunde Portion Selbstvertrauen."
c. Unser Fazit
"Für uns haben wir die absolut richtige Entscheidung getroffen den Weg als Pflegeeltern zu gehen. Wichtig war im Vorfeld auch der Austausch, welche Erwartungshaltungen wir an eine mögliche Pflegeelternschaft hatten und in unserem Fall war und ist unser Sonnenschein ein absoluter Volltreffer. Wir blicken gespannt auf die weiteren Abschnitte wie weitere Entwicklung im Kindergarten, Schule und Pubertät. Man nimmt sich gegenseitig auf eine Reise mit und sind wir einfach gespannt, wo sie uns hinführt."
"Meine Frau und ich haben uns vor knapp 9 Jahren, nach vielen frustrierenden Versuchen der künstlichen Befruchtung, entschieden ein Pflegekind aufzunehmen. Alleine diese Entscheidung hat uns damals wahnsinnig gut getan, nachdem die Jahre des unerfüllten Kinderwunsches uns ganz schön zugesetzt hatten.
Wir waren dann von Anfang an sehr angetan davon, wie professionell und nah das Jugendamt in Regensburg den Prozess begleitet hat. Wir waren damals hin und hergerissen zwischen Zuversicht, aber natürlich auch Nervosität bei der Vorstellung als Eltern von 0 auf 100 durchzustarten. Die Nervosität wurde nicht kleiner, als das Jugendamt uns fragte ob wir statt einem Baby auch zwei Kinder, also einen 6 Monate alten Jungen und seine 17 Monate alte Schwester aufnehmen würden.
Spätestens als wir die Beiden, die damals in getrennten Kurzzeitpflegefamilien lebten, jeweils das erste Mal kennengelernt hatten, wurden alle Unsicherheiten und Fragen über Bord geworfen. Beide Kinder haben unsere Herzen vom Fleck weg erobert. Es wundert und freut mich noch Heute, wie leicht und fast selbstverständlich es war die Zwei als „unsere“ Kinder zu erleben. Dabei sind wir von Anfang an sehr offen mit dem Thema „Pflegeeltern“ umgegangen und haben den Kindern auch immer offen und direkt erklärt warum es die Besuchskontakte gibt, warum sie bei uns sind und warum sie mehr Eltern und Großeltern als andere haben. Wir haben so gut es ging vorgelebt, dass es kein Widerspruch ist, nicht verwandt zu sein und sich dennoch vollumfänglich als Familie zu fühlen. So sehen unsere Kinder heute nicht nur uns als ihre Familie an, das Ganze gilt genauso für Omas, Opas, Onkel, Tanten und Cousinen.
Zu Beginn hatten wir oft Angst, dass die Kinder irgendwann doch zurück zu den leiblichen Eltern kommen könnten. Wir haben uns bewusst entschieden von Anfang an auf die leiblichen Eltern zuzugehen, ihnen soweit wie möglich entgegen zukommen und vor allem gegenüber den Kindern ein respektvolles Bild ihrer Herkunftsfamilie zu zeichnen. Über die Jahre ist dadurch sogar ein freundschaftlicher Kontakt zu den leiblichen Eltern entstanden, der unser aller Leben um ein Vielfaches leichter macht. Sicher hatten wir da auch sehr viel Glück mit unserer Konstellation, aber ich bin tatsächlich auch stolz auf uns alle, dass wir dieses etwas andere „Patchworkfamily Modell“ so hinbekommen.
Mittlerweile gehen die Zwei in die 3. und 4. Klasse, treffen sich viel mit Freunden und sind engagiert im Sport und dem THW bzw. der KJG. Beide sind absolut gesunde und fröhliche, im positiven Sinne, freche und aktive Kinder. Ein Leben ohne die Zwei können und wollen wir uns nicht mehr vorstellen. Ich bin unendlich dankbar, dass die Dinge sich so entwickelt haben, gerade wenn ich an die unsichere Anfangsphase denke, hätten wir uns so einen Verlauf nicht erträumt. Natürlich gibt es auch Ärger und Probleme, wir leben ein echtes Familienleben und das war es, was wir uns so sehr gewünscht hatten.
Weil das Schicksal manchmal durchaus Humor hat, hat jetzt sogar der letzte Versuch der künstlichen Befruchtung geklappt, den wir noch übrig hatten. Die Kinder freuen sich riesig, sie hatten sich seit Jahren noch ein Geschwisterchen gewünscht. Für sie ist es eine Selbstverständlichkeit, dass Familie sich über Liebe definiert und nicht nur über Genetik. Sie lieben ihre beiden Familien und meistern den dazugehörigen Spagat auf beeindruckende Weise"