Umtausch von Führerscheinen – Fristen beachten und Wartezeiten vermeiden
Um unnötige Wartezeiten kurz vor Ablauf dieser Frist zu vermeiden, empfiehlt die Führerscheinstelle, den Antrag auf Umtausch frühzeitig zu stellen – idealerweise bis Juli dieses Jahres.
Die Antragstellung kann persönlich bei der Führerscheinstelle erfolgen. Hierzu werden ein aktuelles biometrisches Passbild in Papierform sowie ein gültiges Ausweisdokument und der Führerschein benötigt. Die Kosten belaufen sich auf rund 32,50 € inklusive Direktversand durch die Führerscheinstelle.
Für die Beantragung kann entweder ein Termin über die Homepage des Landkreises Kelheim vereinbart oder alternativ ein Warteticket vor Ort im Landratsamt gezogen werden.
Hintergrund
Bis 2033 müssen Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, in den neuen fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden. Das Ausstellungsdatum ist auf der Vorderseite des Führerscheins im Feld 4a eingetragen.
Wichtig: Inhaberinnen und Inhaber von Führerscheinen, die vor dem Jahr 1953 geboren wurden, sind von der Pflicht zum Umtausch vorerst ausgenommen. Diese müssen den Führerschein bis 19.01.2033 umtauschen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.landkreis-kelheim.de/fuehrerscheinumtausch