Schulung zur ehrenamtlich tätigen Einzelperson
Für ältere und pflegebedürftige Menschen kann die Hilfe aus der Nachbarschaft, durch Freunde oder Bekannte eine große Entlastung sein. Dies gründet nicht auf einem Arbeitsverhältnis, sondern auf Hilfsbereitschaft, Engagement und Freundschaft.
Was oft nicht bekannt ist: Menschen ab Pflegegrad 1, die zu Hause leben, können die Kosten für Angebote zur Unterstützung im Alltag, die durch ehrenamtlich tätige Einzelpersonen erbracht werden, mit der Pflegeversicherung über den Entlastungsbetrag (131 pro Monat) abrechnen. Auch die ehrenamtlich tätige Einzelperson selbst kann mit der Pflegekasse individuell abrechnen. Dafür ist aber eine Registrierung und Schulung mittels acht Unterrichtseinheiten gesetzlich vorgeschrieben.
Die Seniorenstelle im Landratsamt Kelheim organisiert jährlich in freundlicher Zusammenarbeit mit der Fachstelle für Demenz und Pflege eine Schulung nach § 82 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 AVSG zum Thema und will damit das Engagement vor Ort unterstützen bzw. ausbauen. Das Angebot ist grundsätzlich immer kostenfrei.
Die diesjährige Schulung findet am Donnerstag, den 04.09.2025 ab 9 Uhr im Landratsamt Kelheim im kleinen Sitzungssaal statt. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt! Anmeldungen nimmt der Seniorenbeauftragte Christian Gabler unter christian.gabler@landkreis-kelheim.de oder per Telefon unter 09441 207-1040 entgegen.
Zur Vorbereitung wäre es sehr hilfreich, wenn interessierte Personen bereits im Vorfeld auf www.einzelperson-bayern.de einen Antrag auf ein kostenfreies Institutionskennzeichen stellen würden. Sie bekommen dann innerhalb von 14 Tagen eine neunstellige Nummer von der ARGE IK, welche grundlegend für das weitere Vorgehen ist. Bei Fragen steht Ihnen Christian Gabler auch gerne unter der oben genannten Telefonnummer zur Verfügung.