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Nebel – Sicht weg, Gas weg

22. Dezember 2025: Der Verkehrssicherheitsbeauftragte informiert.

Unfälle werden oftmals bei Nebel oder starkem Regen verursacht - also bei schlechten Sichtverhältnissen. Bei Nebel ist daher zu beachten: Abstände erscheinen größer als sie wirklich sind. Zudem erschwert sich die Einschätzung der gefahrenen Geschwindigkeit.

Seitens des Gesetzgebers ist die Lage eindeutig:

  • Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird.
  • Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.
  • Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Dabei können die Leitpfosten am Straßenrand eine wertvolle Hilfe zur Abstandskontrolle sein. Diese Verkehrseinrichtungen stehen üblicherweise im Abstand von 50 m am Straßenrand - in Kurven ist der Abstand oftmals verkürzt.
  • Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.
  • Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt für Kraftfahrzeuge mit Schneeketten auch unter günstigsten Umständen 50 km/h.
  • Gefahrgutfahrzeuge müssen bei ungünstigen Witterungsverhältnissen ihre Fahrt unterbrechen und einen Parkplatz aufsuchen.
  • Für Kraftfahrzeuge über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht gilt Überholverbot. 

Bei Nebel und niedrigen Temperaturen ist die Geschwindigkeit entsprechend zu reduzieren. Bei nicht angepasster Geschwindigkeit besteht die Gefahr des Kontaktverlustes der Reifen zur Fahrbahn, sodass das Fahrzeug weder zu bremsen noch zu lenken ist. Achtung: Glatteis-Gefahr besteht bei Nebel bereits ab 3 Grad Celsius!

Die angepasste Geschwindigkeit und der richtig bemessene Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug stellen erhebliche Beiträge zur Verkehrssicherheit dar. Beim Erkennen einer Nebelbank empfiehlt es sich daher, rechtzeitig und unter Beachtung des nachfolgenden Verkehrs in angemessener Weise abzubremsen.

Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch tagsüber mit Abblendlicht zu fahren. Nur unter solchen Witterungsbedingungen dürfen die Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden. Die Nebelschlussleuchte sollte eingeschaltet werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt.

Bei eingeschränkter Sicht durch Nebel oder starken Regen sollte man sich keinesfalls an die Rückleuchten des Vorausfahrenden „hängen“. Der Abstand kann mit Hilfe der Leitpfosten oder der Leitlinienfolge kontrolliert werden. Um besser gesehen zu werden, sollten die Scheinwerfer und Rückleuchten des Fahrzeuges stets sauber sein.

Beim Einfahren in eine Nebelwand ist zu beachten: rechtzeitig Licht einschalten, Geschwindigkeit frühzeitig verringern, ausreichend Abstand zum Vorausfahrenden halten und bremsbereit sein. Kurzum: Vorausschauend fahren, Abstand halten und Rücksicht auf andere nehmen.