Marke Landkreis Kelheim

Landrat Martin Neumeyer und Abt Markus Eller unterzeichnen Nutzungsvereinbarung

12. September 2025: Die Vereinbarung betrifft das Gymnasium Rohr.
Unterzeichnung Nutzungsvereinbarung Rohr

Abt Markus Eller (links) und Landrat Martin Neumeyer mit der frisch unterzeichneten Nutzungsvereinbarung.

Im März 2024 hat der Kreistag Kelheim beschlossen, dass aus dem bisherigen kirchlichen Johannes-Nepomuk-Gymnasium Rohr das zukünftige staatliche Gymnasium Rohr werden soll. Ab dem kommenden Schuljahr 2025/26 bestehen das kirchliche und staatliche Gymnasium für eine mehrjährige Übergangszeit parallel.

Nun haben Landrat Martin Neumeyer und Abt Markus Eller als Administrator des Klosters Rohr eine Nutzungsvereinbarung zwischen dem Landkreis Kelheim und der Abtei der Benediktiner unterzeichnet.

Mit der Nutzungsvereinbarung wird unter anderem geregelt, dass der Landkreis die Schulgebäude sowie die weiteren schulischen Einrichtungen mietfrei nutzen kann.

„Ich möchte mich bei der Abtei der Benediktiner für die gute Zusammenarbeit bedanken. Die Unterzeichnung der Nutzungsvereinbarung ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zum Staatlichen Gymnasium Rohr.“

Landrat Martin Neumeyer

Der Kreistag Kelheim hat im März 2024 entschieden:
Das Johannes-Nepomuk-Gymnasium Rohr soll ein staatliches Gymnasium werden.
Das Johannes-Nepomuk-Gymnasium Rohr ist eine Schule von der Kirche.
Die Schule soll jetzt eine Schule vom Staat werden.
Ab dem Schul-Jahr 2025/26 gibt es beide Schulen für ein paar Jahre.

Es gibt dann:
das kirchliche Gymnasium
das staatliche Gymnasium.
Martin Neumeyer ist der Landrat von Kelheim.
Und Markus Eller ist der Administrator vom Kloster Rohr.
Das heißt:
Markus Eller kümmert sich um das Kloster.
Das Kloster gehört zu den Benediktinern.
Die Benediktiner sind eine Gruppe von Mönchen.
Die Mönche leben in dem Kloster.
Martin Neumeyer und Markus Eller haben jetzt einen Vertrag unterschrieben.
Der Vertrag ist zwischen dem Landkreis Kelheim und dem Kloster.

In der Nutzungs-Vereinbarung steht:
Der Landkreis darf die Schul-Gebäude benutzen.
Und der Landkreis darf die anderen Einrichtungen von der Schule benutzen.
Dafür muss der Landkreis keine Miete bezahlen.

"Ich möchte mich bei der Abtei der Benediktiner bedanken.
Wir haben gut zusammen gearbeitet.
Wir haben einen Vertrag unterschrieben.
Der Vertrag heißt: Nutzungs-Vereinbarung.
Das ist ein wichtiger Schritt für das Staatliche Gymnasium Rohr."

Landrat Martin Neumeyer