Marke Landkreis Kelheim

Erstattung der Schulwegkosten

26. September 2025: Anträge auf Rückerstattung für das Schuljahr 2024/2025 müssen bis 31. Oktober 2025 gestellt werden

Antragsfrist

Die Anträge zur Schulwegkostenerstattung können am Ende des Schuljahres, spätestens aber bis zum 31. Oktober (Ausschlussfrist) für das zurückliegende Schuljahr beim Landratsamt eingereicht werden. Bei verspäteter Antragstellung ist eine Kostenerstattung nicht mehr möglich.

Schulwegkostenerstattung

Die verauslagten Schulwegkosten werden vom Landratsamt grundsätzlich am Ende eines Schuljahres abgerechnet. Beim Antrag Originalfahrkarten oder eine Übersicht über monatliche Abbuchungen vom Online-Ticket einreichen.
Der Erstattungsantrag ist in den Sekretariaten der jeweiligen Schulen oder beim Landratsamt Kelheim (Donaupark 12) sowie in den Außenstellen in Kelheim (Donaupark 13) und in Mainburg (Regensburger Str. 1) erhältlich.

Familienbelastungsgrenze

Erstattungsfähig sind die im Schuljahr 2024/2025 angefallenen Fahrtkosten, soweit sie die Familienbelastungsgrenze von 320 € pro Schüler bzw. 490 € pro Familie übersteigen. Anträge von Geschwistern sind zusammen einzureichen. Die Schulwegkosten für mehrere Kinder werden zusammengezählt, der Familienbelastungsbetrag wird nur einmal pro Familie abgezogen.

Ausnahmeregelung: Die aufgewendeten Kosten werden in voller Höhe erstattet, wenn der Unterhaltsleistende oder Schüler Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder auf Bürgergeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) hat oder die Unterhaltsleistenden (Eltern) für drei oder mehr Kinder Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz beziehen (August 2024).

Reduzierung des Erstattungsbetrages auf den günstigsten Tarif

Erstattungsfähig sind nur die Kosten des günstigsten Tarifs (z. B. 365-Euro-Ticket, Deutschlandticket, bayerisches Ermäßigungsticket).

Fahrten mit privaten Kraftfahrzeugen

Der Schulweg ist grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückzulegen. Ist der Einsatz eines privaten Kraftfahrzeuges notwendig bzw. insgesamt wirtschaftlicher, so ist hierfür ein gesonderter Antrag am Schuljahresbeginn beim Landratsamt einzureichen. Diese Anträge sind bei den gleichen Ausgabestellen erhältlich.

Nähere Auskünfte
Landratsamt Kelheim (Donaupark 13), Stabsstelle S 5 Schülerbeförderung: Tel-Nr. 09441/207-3525.

Wir bezahlen die Kosten für den Schulweg.

Sie wollen für das Schul-Jahr 2024/2025 Geld zurück?
Dann müssen Sie einen Antrag machen.
Sie können den Antrag bis zum 31. Oktober 2025 machen.

Bis wann kann man einen Antrag machen?

Sie können einen Antrag für die Schulweg-Kosten-Erstattung machen.
Das heißt:
Sie bekommen Geld für den Schulweg.
Sie müssen den Antrag beim Landratsamt machen.
Sie müssen den Antrag am Ende vom Schul-Jahr machen.
Oder Sie machen den Antrag bis zum 31. Oktober.
Das ist die letzte Zeit für den Antrag.
Das Fachwort ist: Ausschluss-Frist.
Sie machen den Antrag zu spät?
Dann bekommen Sie kein Geld mehr.

Sie müssen Geld für den Schulweg bezahlen?
Dann können Sie das Geld zurück bekommen.

Die Eltern bezahlen die Fahrkarten für den Schulweg von ihren Kindern.
Dann können die Eltern einen Antrag machen.
Das heißt:
Sie schreiben einen Brief an das Landratsamt.
Dann bekommen sie das Geld für die Fahrkarten zurück.
Dafür müssen sie die Fahrkarten mit dem Antrag abgeben.
Oder sie zeigen dem Landratsamt:
So viel Geld haben wir jeden Monat für die Fahrkarten bezahlt.
Das Landratsamt rechnet das Geld am Ende von jedem Schul-Jahr aus.

Den Antrag gibt es in den Sekretariaten von den Schulen.
Und den Antrag gibt es beim Landrats-Amt Kelheim.
Die Adresse ist:
Donaupark 12.
Und den Antrag gibt es in den Außen-Stellen vom Landrats-Amt Kelheim.
Die Außen-Stellen sind in:

Kelheim, Donaupark 13
Mainburg, Regensburger Str. 1.
Familienbelastungsgrenze

Sie können Geld für die Fahrten zur Schule bekommen.
Das Fachwort ist: Fahrt-Kosten.
Die Fahrt-Kosten sind für das Schul-Jahr 2024/2025.
Sie müssen mehr als 320 Euro pro Schüler bezahlen?
Oder Sie müssen mehr als 490 Euro pro Familie bezahlen?
Dann können Sie einen Antrag machen.
Sie haben mehrere Kinder?
Dann müssen Sie nur einen Antrag machen.
Die Fahrt-Kosten von allen Kindern werden zusammengezählt.
Der Familienbelastungsbetrag wird nur einmal abgezogen.

Es gibt eine Ausnahme.
Dann bekommt man alle Kosten zurück.
Das gilt:

wenn der Schüler oder die Schülerin Hilfe zum Lebensunterhalt bekommt
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: Sozial-Gesetz-Buch XII.
Die kurze Form ist: SGB XII.
wenn der Schüler oder die Schülerin Bürger-Geld bekommt
Das steht auch im Gesetz.
Das Gesetz heißt: Sozial-Gesetz-Buch II.
Die kurze Form ist: SGB II.
wenn die Eltern für 3 oder mehr Kinder Kinder-Geld bekommen
Das gilt ab August 2024.
Man bekommt Geld für eine Sache zurück.
Wie viel Geld bekommt man?
Das hängt von dem Preis ab.
Man bekommt nur den kleinsten Preis zurück.

Sie können nur die Kosten von dem billigsten Ticket zurückbekommen.
Zum Beispiel:

365-Euro-Ticket
Deutschland-Ticket
bayerisches Ermäßigungsticket.
Fahrten mit privaten Autos

Die Schüler und Schülerinnen sollen mit Bus und Bahn zur Schule fahren.
Manchmal ist das nicht möglich.
Oder es ist zu teuer.
Dann können die Eltern die Schüler und Schülerinnen mit dem Auto fahren.
Dafür müssen die Eltern einen Antrag machen.
Den Antrag müssen die Eltern am Anfang vom Schul-Jahr machen.
Den Antrag bekommen Sie an der gleichen Stelle wie den anderen Antrag.

Mehr Infos

Das Landrats-Amt Kelheim ist im Donaupark 13.
Die Telefon-Nummer ist: 09441/207-3525.
Die Abteilung für Schüler-Beförderung hat die Stabsstelle S 5.

Diesen Text hat ein Computer in Leichte Sprache übertragen. Der Text ist nicht durch Menschen mit Behinderungen geprüft worden.