Eingeschränkte Erreichbarkeit der Wohngeldbehörde
Die Wohngeldbehörde des Landratsamtes Kelheim teilt mit, dass die Bearbeitungszeiten der Wohngeldanträge aktuell zwischen sechs und acht Monaten liegen. Die 2023 in Kraft getretene Wohngeldreform bescherte Wohngeldbeziehern nicht nur ein höheres Wohngeld, sondern sorgte auch beim Landratsamt Kelheim für eine Antragsflut, die bis heute nicht bewältigt werden konnte.
Aus diesem Grund gelten für die Wohngeldbehörde ab sofort eingeschränkte Öffnungs- und Telefonzeiten:
Telefonische Erreichbarkeit Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8-12 Uhr und Dienstag und Donnerstag von 14-16 Uhr. Montag und Mittwoch ist die Wohngeldbehörde telefonisch nicht erreichbar. Persönliche Vorsprachen sind nur noch nach Terminvereinbarung möglich.
Diese Maßnahmen dienen der Beschleunigung der Sachbearbeitung und sollen nachhaltig die Bearbeitungszeiten reduzieren. Sobald die hiermit verbundene Zielsetzung erreicht ist, wird die Wohngeldbehörde wieder wie gewohnt erreichbar sein. Eine diesbezügliche Information erfolgt ebenfalls auf diesem Wege. Es wird gebeten, von Nachfragen zum gegenwärtigen Bearbeitungsstand des Wohngeldantrags abzusehen.