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Bundestagswahl am 23. Februar 2025 - Ergänzende Informationen u. a. auch zur Briefwahl

21. Februar 2025: Bundestagswahl am 23. Februar 2025 - Ergänzende Informationen u. a. auch zur Briefwahl

Allgemeiner Hinweis:

Verlorene oder nicht zugegangene Briefwahlunterlagen können ausschließlich bis Samstag, 12 Uhr in der jeweiligen Gemeinde ersetzt werden; die Betroffenen sollen sich bitte in diesen Fällen mit ihrer Gemeinde in Verbindung setzen (Erreichbarkeit der Gemeinden: Freitag bis 15 Uhr und Samstag bis 12 Uhr).

Am Wahlsonntag selbst können ausnahmslos keine verlorenen oder nicht zugegangenen Briefwahlunterlagen ersetzt werden; eine Wahl im Wahllokal ist dann auch nicht mehr möglich.

Wurden bereits Briefwahlunterlagen beantragt, ist eine Wahl im Wahllokal nur mit dem in den Briefwahlunterlagen enthaltenen Wahlschein möglich; die Wahlbenachrichtigung reicht nicht aus.

Bekanntmachung der Sitzung des Kreiswahlausschusses zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23.02.2025 sowie die Ergänzung zur Anordnung der Kreiswahlleiterin über die Bildung der Briefwahlvorstände