Marke Landkreis Kelheim

Bekanntmachung nach dem Wasserrecht: Generalentwässerungsplan zu Mischwasserbeseitigung der Gemeinde Attenhofen

04. Februar 2026: Ab dem 16.02. können die Antragsunterlagen eingesehen werden.

44-641-AT 1

Wasserrecht;
Generalentwässerungsplan (GEP) zur Mischwasserbeseitigung der Gemeinde Attenhofen nach dem geplanten Anschluss der Gemeindekanalisation von Attenhofen an die Kanalisation von Mainburg wegen Auflassung der eigenen Kläranlage;
Einleiten von Mischwasser in den Stixengraben, in den Auerkofener Graben und in den Wangenbacher Bach durch die Gemeinde Attenhofen

Bekanntmachung

Das Landratsamt Kelheim hat mit Bescheid vom 20.01.2026 (Nr. 44-641-AT 1) der Gemeinde Attenhofen die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten gesammelter Abwässer in den Stixengraben, den Auerkofener Graben und den Wangenbacher Bach (Gewässer III. Ordnung) erteilt. Die erlaubten Gewässerbenutzungen dienen der Beseitigung des Mischwassers über die Entlastungsbauwerke aus der von der Antragstellerin betriebenen Mischwasserkanalisation.

Eine Ausfertigung des Bescheides vom 20.01.2026 (inkl. Rechtsbehelfsbelehrung) und die diesem Bescheid zugrundeliegenden Antragsunterlagen werden gemäß Art. 74 Absatz 4 Sätze 2 und 3 in Verbindung mit Art. 27 a und Art. 27 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) im Zeitraum vom Dienstag, den 17.02.2026 bis zum Montag, den 02.03.2026 auf
a) der Internetseite der Gemeinde Attenhofen unter der Rubrik Bekanntmachungen
( https://www.attenhofen.de/Bekanntmachungen/  ) und

b) der Internetseite des Landkreises Kelheim unter der Kategorie „Landratsamt“ und der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ ( https://www.landkreis-kelheim.de/landratsamt/amtliche-bekanntmachungen/   )

vollständig zur Einsichtnahme zugänglich gemacht.

Zusätzlich werden diese Unterlagen gemäß Art. 27 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BayVwVfG im Zeitraum der oben genannten Auslegungsfrist in Papierform bei

a) der Verwaltungsgemeinschaft Mainburg, Poststr. 2 a, 84048 Mainburg (Zimmer Nummer 101)

b) beim Landratsamt Kelheim, Sachgebiet Wasserrecht, Dienststelle Donaupark 13, 93309 Kelheim (4. OG, Zimmer Nummer O4.26)

während der üblichen Dienststunden öffentlich zur Einsicht ausliegen.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Bescheid vom 20.01.2026 mit dem Ende der Auslegungsfrist gegenüber den Betroffenen, die im wasserrechtlichen Verfahren nicht bekannt geworden sind, als zugestellt gilt, Art. 69 Satz 2 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) i. V. m. Art. 74 Abs. 4 Satz 4 BayVwVfG.

Kelheim, 28.01.2026
Landratsamt:

gez. Ferch
Abteilungsleiter