Bekanntmachung nach dem Wasserrecht: Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes am Sallingbach
44-641-Y 43
Wasserrecht;
Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes am Sallingbach mit Offenstettener Graben, Fluss-km 0,00 bis 1,55 (Gewässer III. Ordnung), auf dem Gebiet der Stadt Abensberg und der Gemeinde Biburg im Landkreis Kelheim nach § 76 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. Art. 46 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. Abs. 2 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) durch Erlass einer Verordnung
Hier: Durchführung einer Onlinekonsultation
Die Überschwemmungsgebietsgrenzen des Sallingbaches mit Offenstettener Graben wurden für ein hundertjährliches Hochwasserereignis im gegenständlichen Abschnitt durch das Wasserwirtschaftsamt Landshut ermittelt. Die Pläne und Beilagen, aus denen sich Art und Umfang der Festsetzung ergeben, lagen in der Zeit vom 02.01.2024 bis einschließlich 01.03.2024 öffentlich zur Einsichtnahme aus. Während der Einwendungsfrist wurden Einwendungen erhoben.
Bekanntmachung
1. Zur Erörterung der im Verfahren vorgebrachten Einwendungen wird anstelle
eines physischen Erörterungstermines eine Online-Konsultation gemäß
Art. 27 c Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Art. 73 Abs. 6 Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) durchgeführt. Diese wird hiermit bekanntgemacht.
2. Die Onlinekonsultation ist nicht öffentlich. Die Teilnahme ist auf die beteiligten Behörden und diejenigen Personen und Personengruppen beschränkt, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben sowie Betroffene. Betroffene sind Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, die aber im Verfahren keine Einwendungen erhoben haben. Zu diesen Belangen zählen neben subjektiven Rechtspositionen auch wirtschaftliche, ökologische, soziale, kulturelle, ideelle oder sonstige anerkennenswerte eigene Interessen.
3. Der zu erörternde Sachverhalt
- ursprüngliche Verfahrensunterlagen
o amtlicher Entwurf der Verordnung
o Erläuterung der amtlichen Festsetzung durch das Wasserwirtschaftsamt Landshut
o Information zur Berechnung
o 1 Übersichtskarte im Maßstab 1:25.000
o 3 Detailkarten im Maßstab 1:2.500
o Flurstücksverzeichnis
- angepasste Verfahrensunterlagen
o Detailkarte K2
o Detailkarte K3
o Übersichtskarte Ü1
o Flurstücksverzeichnis
- Stellungnahme zu den vorgebrachten Einwendungen
wird in der Zeit vom 23.02.2026 bis einschließlich 16.03.2026
a) passwortgeschützt auf der Internetseite des Landkreises Kelheim zum Herunterladen (ca. 45 MB) bereitgestellt.
Ferner werden der Link und das Passwort für den Zugang zur Onlinekonsultation den bereits bekannten Teilnahmeberechtigten mit einer individuellen Benachrichtigung mitgeteilt. Die Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist grundsätzlich nicht zulässig.
Betroffene, die sich bisher noch nicht an dem Verfahren beteiligt haben, können das Passwort ab sofort bis einschließlich 12.03.2026 per E-Mail unter wasserrecht@landkreis-kelheim.de oder schriftlich beim Landratsamt Kelheim, Sachgebiet Wasserrecht, Donaupark 12, 93309 Kelheim anfordern. Hierbei sind der vollständige Name und die Anschrift anzugeben und die Betroffenheit zu begründen.
b) bei der Stadt Abensberg, Stadtplatz 1, 93326 Abensberg (H2.06) während der üblichen Dienststunden für die Teilnahmeberechtigten zur Einsicht (vgl. Ziffer 2 dieser Bekanntmachung) ausgelegt.
Um eine vorherige Terminvereinbarung, unter Angabe der Teilnahmeberechtigung, wird gebeten.
c) bei der Verwaltungsgemeinschaft Siegenburg – Gemeinde Biburg, Marienplatz 13, 93354 Siegenburg (Bauamt) während der üblichen Dienststunden für die Teilnahmeberechtigten zur Einsicht (siehe Ziffer 2 dieser Bekanntmachung) ausgelegt.
Um eine vorherige Terminvereinbarung, unter Angabe der Teilnahmeberechtigung, wird gebeten.
4. Den Teilnahmeberechtigten wird Gelegenheit gegeben, sich in der Zeit vom 23.02.2026 bis einschließlich 16.03.2026 per E-Mail unter wasserrecht@landkreis-kelheim.de oder schriftlich beim Landratsamt Kelheim, Sachgebiet Wasserrecht, Donaupark 12, 93309 Kelheim zu dem sonst im Erörterungstermin zu behandelndem Sachverhalt zu äußern. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.
Mit der Möglichkeit zur erneuten Äußerung im Rahmen der Onlinekonsultation wird keine neue oder zusätzliche Einwendungsmöglichkeit eröffnet.
5. Die Teilnahme an der Onlinekonsultation ist jedem, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, freigestellt.
6. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser muss seine Bevollmächtigung – soweit noch nicht bekannt – durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde (Landratsamt Kelheim, Sachgebiet Wasserrecht) zu geben ist.
7. Kosten, die durch die Teilnahme an der Onlinekonsultation oder durch eine Vertreterbestellung entstehen, können nicht erstattet werden.
Diese Bekanntmachung wird zusätzlich online auf www.landkreis-kelheim.de unter Menü „Landratsamt“ und der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ ( https://www.landkreis-kelheim.de/landratsamt/amtliche-bekanntmachungen/ ) bereitgestellt.
Kelheim, den 30.01.2025
Landratsamt Kelheim
gez. Ferch
Abteilungsleiter