Bekanntmachung nach dem Wasserrecht: Einleiten von Niederschlagswasser durch die Gemeinde Attenhofen
44-641-R-AT 28
Wasserrecht;
Einleiten von Niederschlagswasser aus den Ortsteilen Attenhofen, Rannertshofen, Pötzmes, Auerkofen, Rachertshofen, Walkertshofen, Thonhausen und Oberwangenbach in den Stixengraben, den Auerkofener Graben und den Wangenbacher Bach
Hier: Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet „Bruckfeld“ in Attenhofen in den Stixengraben
Hier: Durchführung einer Onlinekonsultation
Die Gemeinde Attenhofen beantragt für das Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet „Bruckfeld“ in den Stixengraben die Durchführung eines wasserrechtlichen Verfahrens. Die Antragsunterlagen lagen in der Zeit von Montag, 26.08.2024 bis Mittwoch, 25.09.2024 öffentlich zur Einsichtnahme aus. Während der Einwendungsfrist wurden Einwendungen erhoben.
Bekanntmachung
1. Zur Erörterung der im Verfahren vorgebrachten Einwendungen wird eine Onlinekonsultation gemäß Art. 27 c Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Art. 73 Abs. 6 Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) durchgeführt. Diese wird hiermit bekanntgemacht.
2. Die Onlinekonsultation ist nicht öffentlich. Die Teilnahme ist auf die beteiligten Behörden und diejenigen Personen und Personengruppen beschränkt, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben sowie Betroffene. Betroffene sind Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, die aber im Verfahren keine Einwendungen erhoben haben. Zu diesen Belangen zählen neben subjektiven Rechtspositionen auch wirtschaftliche, ökologische, soziale, kulturelle, ideelle oder sonstige anerkennenswerte eigene Interessen.
3. Der zu erörternde Sachverhalt
⦁ Antragsunterlagen des Planungsbüros Alois Halbinger, Fürth vom 24.03.2023 ergänzt am 10.11.2023 mit Erläuterungsbericht, hydraulische Berechnung, Planbeilagen
⦁ Stellungnahmen der Fachstellen zum Vorhaben
⦁ Stellungnahmen zu den eingegangenen Einwendungen
wird gem. Art. 27 b Abs. 1 Satz 1 BayVwVfG in der Zeit vom 25.08.2025 bis einschließlich 15.09.2025
a) passwortgeschützt auf der Internetseite des Landkreises Kelheim zum Herunterladen (ca. 36 MB) bereitgestellt.
Ferner werden der Link und das Passwort für den Zugang zur Onlinekonsultation den bereits bekannten Teilnahmeberechtigten mit einer individuellen Benachrichtigung mitgeteilt. Die Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist grundsätzlich nicht zulässig.
Betroffene, die sich bisher noch nicht an dem Verfahren beteiligt haben, können das Passwort ab sofort bis einschließlich 01.09.2025 per E-Mail unter wasserrecht@landkreis-kelheim.de oder schriftlich beim Landratsamt Kelheim, Sachgebiet Wasserrecht, Donaupark 12, 93309 Kelheim anfordern. Hierbei sind der vollständige Name und die Anschrift anzugeben und die Betroffenheit zu begründen.
b) beim Landratsamt Kelheim, Sachgebiet Wasserrecht, Staatl. Abfall- und Bodenschutzrecht, Donaupark 13, 93309 Kelheim (4. OG, Zimmer Nr. O4.05) während der üblichen Dienststunden für die Teilnahmeberechtigten zur Einsicht (siehe Ziffer 2 dieser Bekanntmachung) ausgelegt.
Um eine vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.
c) bei der Verwaltungsgemeinschaft Mainburg, Poststraße 2 a, 84048 Mainburg (1. OG, Zimmer 101) während der üblichen Dienststunden für die Teilnahmeberechtigten zur Einsicht (siehe Ziffer 2 dieser Bekanntmachung) ausgelegt. Um eine vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.
4. Den Teilnahmeberechtigten wird Gelegenheit gegeben, sich in der Zeit vom 25.08.2025 bis einschließlich 15.09.2025 per E-Mail unter wasserrecht@landkreis-kelheim.de oder schriftlich beim Landratsamt Kelheim, Sachgebiet Wasserrecht, Donaupark 12, 93309 Kelheim zu dem sonst im Erörterungstermin zu behandelnden Sachverhalt zu äußern. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.
Mit der Möglichkeit zur erneuten Äußerung im Rahmen der Onlinekonsultation wird keine neue oder zusätzliche Einwendungsmöglichkeit eröffnet.
5. Die Teilnahme an der Onlinekonsultation ist jedem, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, freigestellt.
6. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser muss seine Bevollmächtigung – soweit noch nicht bekannt – durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde (Landratsamt Kelheim, Sachgebiet Wasserrecht) zu geben ist.
7. Kosten, die durch die Teilnahme an der Onlinekonsultation oder durch eine Vertreterbestellung entstehen, können nicht erstattet werden.
Kelheim, 30.07.2025
Landratsamt Kelheim
gez. Ferch
Abteilungsleiter