Bekanntmachung nach dem Wasserrecht: Donautalprojekt I - Anlegen eines Nebenarms und Renaturierung der Donau im Bereich von Irnsing
Az.: 44-641-N 110
Wasserrecht;
Donautalprojekt I – Anlegen eines Nebenarms und Renaturierung der Donau im Bereich von Irnsing, Fluss-km 2431,0 – 2429,6 –
Gewässerausbau i. S. d. § 67 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG);
Bekanntmachung
Das Landratsamt Kelheim, Sachgebiet Wasserrecht, hat mit Bescheid vom 16.05.2025 den Plan des Wasserwirtschaftsamtes zur Durchführung von Renaturierungsmaßnahmen an der Donau, nahe Irnsing im Bereich von Fluss-km 2431,0 – 2429,6 festgestellt. Ziele der Renaturierungsmaßnahme sind insbesondere die Reaktivierung der Auen- und Fließgewässerdynamik durch Förderung naturnaher Ufer- und Gewässerstrukturen sowie die Vernetzung und Aufwertung der Fluss- und Auenlebensräume. Insgesamt sollen die Gewässerstruktur und die Strukturvielfalt der Donau bei Neustadt an der Donau durch Schaffung eines naturnah gestalteten Seitenarms, Ufermodellierung und -entsteinung, Einbringung neuer Strukturelemente sowie durch Geschiebeeinbringung aufgewertet werden. Zudem soll der bestehende Auwald durch Aufforstung erweitert werden. Die Maßnahme dient vorrangig der Verbesserung der Lebensräume für rheophile aquatische Organismen, insbesondere für endemische Fischarten, sowie Arten dynamischer Auen wie z.B. Kiesbrüter.
Eine Ausfertigung des Bescheids vom 16.05.2025 (incl. Rechtsbehelfsbelehrung) und die dem Bescheid zugrundeliegenden Planunterlagen liegen im Zeitraum vom 02.06.2025 bis einschließlich 15.06.2025 bei der Stadt Neustadt an der Donau, Stadtplatz 1, 93333 Neustadt an der Donau und dem Landratsamt Kelheim, Sachgebiet Wasserrecht, Donaupark 13, 93309 Kelheim während der üblichen Dienststunden zur Einsicht aus.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Bescheid vom 16.05.2025 und die damit genehmigten Antragsunterlagen sind zusätzlich auf der Internetseite des Landkreises Kelheim ( www.landkreis-kelheim.de ) unter der Kategorie „Amt und Service“ und der Rubrik „Bekanntmachungen“ ( https://www.landkreis-kelheim.de/amt-service/amtliche-bekanntmachungen/ ) während des Auslegungszeitraumes eingestellt (Art. 27 a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz – BayVwVfG –).
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bescheid vom 16.05.2025 mit dem Ende der Auslegungsfrist gegenüber den Betroffenen, die im wasserrechtlichen Verfahren nicht bekannt wurden, als zugestellt gilt, Art. 69 Satz 2 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) i. V. m. Art. 74 Abs. 4 Satz 3 BayVwVfG.
Kelheim, 19.05.2025
Landratsamt Kelheim
gez. Kainz
stellv. Abteilungsleiter
https://dataspace.landkreis-kelheim.de/public/download-shares/JBJ6v5yjn9oua67tJhNxUt8xv8IpOtxQ