Bekanntmachung des Landratsamtes Kelheim vom 8. August 2025
Az: 43 - 170. 07.23neu
Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Vorbescheid nach § 9 Abs. 1a BImSchG für eine Windenergieanlage des Typs Nordex N163/6.X auf der Flurnummer Flur-Nr. 673, Gemarkung Otterzhofen, Stadt Riedenburg, für die unten genannten Genehmigungsvoraussetzungen
Der vom Landratsamt Kelheim erlassene Bescheid vom 24.07.2025
Az.: 43 - 170. 07.23neu wird hiermit gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG i. V. m. § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) öffentlich bekannt gemacht. Die öffentliche Bekanntmachung beinhaltet den verfügenden Teil des Bescheides sowie die Rechtsbehelfsbelehrung.
Der verfügende Teil des Bescheides bestimmt:
- Entscheidung nach § 9 Abs. 1a BImSchG
Auf Antrag der Energiepark Winterholz GmbH & Co.KG wird ein Vorbescheid nach § 9 Abs. 1a BImSchG für eine Windenergieanlage des Typs Nordex N163/6.X nach näherer Bestimmung der Nr. 2 und unter den Auflagen und Bedingungen in Nr. 4 dieses Bescheides für folgende Genehmigungsvoraussetzungen erteilt:
1.1 Vereinbarkeit mit den Belangen der zivilen und militärischen Luftfahrt einschließlich Flugsicherungseinrichtungen (§ 18a LuftVG) und Richtfunk
1.2 Vereinbarkeit mit der Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaranlagen nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 BauGB
1.3 Vereinbarkeit mit den Belangen des Denkmalschutzes nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB – vorbehaltlich der denkmalschutzrechtlichen Stellungnahme der Gemeinde und des Kreisheimatpflegers, welche im Hauptverfahren beteiligt werden.
Der Genehmigungsbescheid wurde mit Auflagen erteilt.
In der Kostenentscheidung wurde bestimmt:
„Die Firma Fronteris Green Assets GmbH hat erklärt die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Folgende Rechtsbehelfsbelehrung ist der Entscheidung beigefügt:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem
Bayerischen Verwaltungsgerichtshof
in 80539 München
Postfachanschrift: Postfach 34 01 48, 80098 München
Hausanschrift: Ludwigstraße 23, 80539 München
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
- Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!
- Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.
- Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.
Der Genehmigungsbescheid, seine Begründung, sowie die dazugehörigen Unterlagen sind gemäß § 21a der 9. BImSchV i.V.m. § 10 Abs. 8 BImSchG von Montag, 11.08.2025 bis einschließlich Montag, 25.08.2025 unter folgender Internetseite abzurufen:
https://dataspace.landkreis-kelheim.de/public/download-shares/anhMolqzpUGPsRD408EHQGHm62x1twye
Der Genehmigungsbescheid und seine Begründung können zudem beim Landratsamt Kelheim, Sachgebiet Umwelt- und Naturschutz, Donaupark 12, 93309 Kelheim zu den üblichen Dienstzeiten Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Dienstag und Donnerstag 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr angefordert werden.
Ansprechpartner am Landratsamt Kelheim:
Nicole Eberl, Tel.: 09441 / 207 – 4300 oder
Thomas Luft, Tel.: 09441 / 207 – 4325
Mit dem Ende der Auslegungsfrist (Ablauf des 25.08.2025) gilt der Bescheid auch Dritten gegenüber als zugestellt.
Mit der Zustellung beginnt der Lauf der Rechtbehelfsfrist.
Kelheim, 08.08.2025
Landratsamt Kelheim
gez. Ferch
Abteilungsleiter