Städtebauliche Erneuerung, Städtebauförderung
Städtebauförderung
Die Gemeinden haben die Möglichkeit, verschiedene Anträge auf Städtebauförderung zu stellen. Diese Anträge können aber nicht vom Landratsamt, sondern nur von der Regierung genehmigt werden. Sie müssen dem Landratsamt aber trotzdem zugeleitet werden, da, falls der Antrag aus fachlicher Sicht seitens des Kreisbaumeisters oder im Hinblick auf die finanziellen Verhältnisse der Kommunen in Bezug auf die Kosten der Sanierung seitens der Kommunalaufsicht Anlass zu Beanstandungen gibt, dies der Regierung mitzuteilen ist. Um dies möglich zu machen, sind die Anträge an die betroffenen Stellen weiterzugeben und deren Stellungnahmen zusammengefasst dann an die Regierung zu deren weiteren Bearbeitung zu geben.