Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr (Taxi/Mietwagen)
Das Landratsamt ist Erlaubnisbehörde für die Erteilung von Genehmigungen für den Verkehr mit Taxen (§ 47 PBefG), von Ausflugsfahrten mit PKW (§ 48 PBefG) und Mietwagen (§ 49 PBefG).
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- Verkehr - Anzeige Einsatz eines Ersatzfahrzeugs
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- Verkehr – Antrag auf Fahrzeugtausch
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Verkehr - Antrag Genehmigung Gelegenheitsverkehr - PBefG
VkrW003
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Verkehr - Kauf- oder Überlassungsvertrag
VkrW020
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Verkehr - Taxitarifordnung
(neu - gültig seit 14.03.2022)
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