Marke Landkreis Kelheim

Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

Die Gemeinden werden bei der Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden, die nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung abzuwickeln sind, beraten.
Außerdem werden Bürgerbegehren und Bürgerentscheide auf Landkreisebene vom Sachgebiet Kommunalaufsicht abgewickelt.