Vorbereitung und Durchführung von Wahlen
Das Sachgebiet Kommunalaufsicht ist zuständig für den Vollzug der Wahlgesetze, mit Ausnahme der Sozialwahlen. In den Zuständigkeitsbereich des Sachgebiets Kommunalaufsicht fallen insbesondere die Vorbereitung und Durchführung von folgenden Wahlen und Abstimmungen:
Europawahl
Mit der Europawahl werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments für fünf Jahre gewählt. Die Abgeordneten werden für jeden Mitgliedstaat getrennt gewählt.
Bundestagswahl
Die Bundestagswahl findet grundsätzlich alle vier Jahre statt. Durch die Wahlrechtsreform im Jahr 2023 besteht der Deutsche Bundestag künftig aus 630 Abgeordneten. Überhang- und Ausgleichsmandate gibt es nicht mehr.
Landtags- und Bezirkswahl
Die Abgeordneten werden für eine Dauer von fünf Jahren gewählt. Der Bayerische Landtag besteht aus mindestens 180 Abgeordneten. Dazu kommen eventuelle Überhang- und Ausgleichsmandate.
Volksbegehren, Volksentscheide und Volksbefragungen
Das Volk übt das unmittelbare Recht der Gesetzgebung durch die Vorlage von Gesetzesentwürfen in Volksbegehren und durch die Abstimmung über Gesetze in Volksentscheiden aus. Eine weitere Möglichkeit des Volkes zur Mitwirkung besteht durch die sog. Volksbefragungen über Vorhaben des Staates mit landesweiter Bedeutung, wenn der Landtag und die Staatsregierung die Durchführung der Befragung übereinstimmend beschließen.
Landkreiswahl (Kreistags- und Landratswahl)
Der Landrat und die Kreisräte werden grundsätzlich für sechs Jahre gewählt. In den Kreistag des Landkreises Kelheim werden 60 Kreisräte gewählt.
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid auf Kreisebene
Ein von mindestens 5 % der wahlberechtigten Bürgern des Landkreises unterzeichnetes Bürgerbegehren über eigene Angelegenheiten des Landkreises führt zu einer Abstimmung (Bürgerentscheid).