Marke Landkreis Kelheim

Internationaler Führerschein

Der internationale Führerschein wird auf Antrag zusätzlich zum nationalen EU-Karten-Führerschein ausgestellt. Er ist eine "Übersetzung" der nationalen Klassen auf internationale Standards.

Voraussetzung ist der Besitz eines deutschen EU-Kartenführerscheins, da die Ausstellung eines internationalen Führerscheins von der Fahrerlaubnisbehörde dem Kraftfahrt-Bundesamt zu melden ist.

 

In der Regel wird der internationale Führerschein nur im außereuropäischen Raum benötigt. Informationen über die Notwendigkeit des internationalen Führerscheins in den einzelnen Ländern bieten die Automobilklubs und die jeweilige Auslandsvertretung.

 

Ein internationaler Führerschein berechtigt nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland.

Wird ein Fahrverbot verhängt, ist für die Dauer des Fahrverbots nicht nur der von einer deutschen Behörde ausgestellte nationale Führerschein, sondern auch ein ausgestellter internationaler Führerschein abzuliefern.

Hinweise:

  • Bitte nutzen Sie die gesetzliche Möglichkeit, Ihren Antrag auf Erteilung/Verlängerung der Fahrerlaubnis bereits 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit bzw. vor Erreichen des Mindestalters zu stellen. Da mit Bearbeitungszeiten von ca. 3 Monaten gerechnet werden muss, können wir nur so eine fristgerechte Bearbeitung Ihres Antrages ermöglichen.
  • Grundsätzlich können Sie alle Anträge bis auf den internationalen Führerschein schriftlich stellen. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
  • Bitte achten Sie unbedingt auf eine Antragstellung mit vollständigen Unterlagen.
  • Bitte fügen Sie den Anträgen kein Bargeld bei. Sie bekommen von uns eine Kostenrechnung zugesandt.
  • Sollten sich irgendwelche Änderungen zu Ihrem Antrag ergeben, informieren Sie uns bitte per E-Mail an fuehrerscheinstelle@landkreis-kelheim.de
  • Wir bitten Sie, von telefonischen und E-Mail-Anfragen zum Bearbeitungsstand von eingereichten Anträgen abzusehen. Ihre Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet. Nur so können wir die Bearbeitungskapazitäten ausschließlich zur Bearbeitung Ihres eigentlichen Anliegens nutzen.

 

Der internationale Führerschein ist drei Jahre gültig. Danach muss bei Bedarf ein neuer internationaler Führerschein beantragt werden, eine Verlängerung ist nicht möglich.

  • Reisepass oder Personalausweis
  • aktuelles biometrisches Passfoto (Größe 35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung) 
  • Ihr nationaler EU-Kartenführerschein
  • Falls der vorhandene Führerschein von einer auswärtigen Führerscheinstelle ausgestellt worden ist, eine Karteikartenabschrift (nicht erforderlich bei Vorlage des EU-Kartenführerscheins)

Gebühr: 16,00 €