Gehölzschnitt
Bei Gehölzschnitten oder der geplanten Beseitigung von Gehölzen sind insbesondere die Bestimmungen nach Naturschutzrecht und Artenschutz zu beachten. Für manche Gehölze besteht ein Schnittverbot für die Dauer der Vogelbrutzeit. Andere Gehölze wiederum dürfen auch nicht außerhalb der Vogelbrutzeit z.B. beseitigt werden. Mit den nachfolgenden Merkblättern möchte die Untere Naturschutzbehörde Kelheim über die gesetzlichen Rahmenbedingungen informieren.
Die Schutzbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sowie des Bayerischen Naturschutzgesetztes (BayNatSchG) sollen dazu beitragen, die Lebensräume bestimmter Arten zu schützen und so die biologische Vielfalt zu erhalten.