Marke Landkreis Kelheim

Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt

Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt ist Beschädigten und Hinterbliebenen zu gewähren, soweit der Lebensunterhalt nicht aus den übrigen Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz und dem einzusetzenden Einkommen und Vermögen bestritten werden kann.