Marke Landkreis Kelheim

Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs

Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs

 

  • Zulassungsbescheinigung Teil I, bzw. Fahrzeugschein
  • Kennzeichenschilder
  • ggf. Vollmacht und Ausweis des Fahrzeughalters bzw. Erklärung zur Reservierung des Kennzeichens und über den Verbleib des Fahrzeugs
  • Bitte vergessen Sie nicht, das Kennzeichen reservieren zu lassen, wenn Sie das Fahrzeug wieder auf Ihren Namen zulassen wollen (Reservierungsdauer ein Jahr)!

16,80 €
bei Kennzeichenreservierung für die Wiederzulassung zusätzlich 2,60 €