Marke Landkreis Kelheim

Erholung in der freien Natur

Der Genuss der Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur sind als Grundrechte in der Bayerischen Verfassung verankert. Aus der Nutzung der freien Natur für Erholungszwecke erwachsen aber auch Pflichten. Wir geben Auskünfte zum Betretungsrecht und dessen Einschränkung in der freien Natur, treffen Maßnahmen zur Besucherlenkung und können im Einzelfall den Erholungsverkehr in empfindlichen Gebieten beschränken oder untersagen.