Biotopschutz und Schutz von Lebensstätten
Das Bayerische Naturschutzgesetz stellt Feucht- und Trockenflächen sowie besondere Lebensstätten wie z.B. Hecken, Feldgehölze, Gebüsche, Röhrichte, Tümpel und Kleingewässer unter einen besonderen gesetzlichen Schutz. Wir vollziehen die gesetzlichen Vorgaben (z.B. Durchführung von Ausnahmegenehmigungen) und verfolgen Zuwiderhandlungen (z.B. durch Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren oder, soweit erforderlich, Anwendung von Verwaltungszwangsmaßnahmen). Zum Erhalt und Schutz der Flächen werden Pflegemaßnahmen durchgeführt. Wir führen Bestandserhebungen von Biotopen durch und betreuen und setzen das Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) des Landkreises Kelheim um.