Begleitetes Fahren ab 17
Der Modellversuch "Begleitetes Fahren mit 17" ist in Bayern am 01.September 2005 gestartet, um die Sicherheit der jungen Fahrer und ihrer Beifahrer durch Sammlung von Fahrpraxis zu erhöhen. Seit 01.01.2011 gilt die Regelung für das "Begleitetes Fahren ab 17" bundesweit.
Zu beachten:
- Bis zum 18. Geburtstag Fahren nur gemeinsam mit einer erwachsenen und erfahrenen Begleitperson
- Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, besitzt seit mindestens 5 Jahren die Führerscheinklasse B und darf nur maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg haben
- Bitte nutzen Sie die gesetzliche Möglichkeit, Ihren Antrag auf Erteilung/Verlängerung der Fahrerlaubnis bereits 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit bzw. vor Erreichen des Mindestalters zu stellen. Da mit Bearbeitungszeiten von ca. 3 Monaten gerechnet werden muss, können wir nur so eine fristgerechte Bearbeitung Ihres Antrages ermöglichen.
- Grundsätzlich können Sie alle Anträge bis auf den internationalen Führerschein schriftlich stellen. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
- Bitte achten Sie unbedingt auf eine Antragstellung mit vollständigen Unterlagen.
- Bitte fügen Sie den Anträgen kein Bargeld bei. Sie bekommen von uns eine Kostenrechnung zugesandt.
- Sollten sich irgendwelche Änderungen zu Ihrem Antrag ergeben, informieren Sie uns bitte per E-Mail an fuehrerscheinstelle@landkreis-kelheim.de
- Wir bitten Sie, von telefonischen und E-Mail-Anfragen zum Bearbeitungsstand von eingereichten Anträgen abzusehen. Ihre Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet. Nur so können wir die Bearbeitungskapazitäten ausschließlich zur Bearbeitung Ihres eigentlichen Anliegens nutzen.
- Führerscheinantrag mit Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses
- Zusatzantrag für begleitetes Fahren ab 17 mit Ablichtungen (Vorder- und Rückseite) des Personalausweises und des Führerscheins der Begleitperson(en)
- aktuelles biometrisches Passfoto (35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung)
- mit schwarzem Filzstift unterschriebenes Kontrollblatt
- Sehtestbescheinigung (erhältlich bei Augenarzt, Augenoptiker, Betriebs- oder Arbeitsmediziner, TÜV)
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
Erteilung Fahrerlaubnis: 38,80 € bzw. 39,60 € mit Erfassung der Probezeit
Prüfungsbescheinigung begleitetes Fahren: 7,70 €
Überprüfung pro Begleitperson: 2,70 €
Überprüfung Fremddaten pro Begleitperson: 7,70 €
Anfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt pro Person: 3,30 €