Ausländer- und Asylrecht
Die Ausländerbehörde ist zuständig für die Durchführung des Zuwanderungsgesetzes und verschiedener Spezialgesetze, die die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern regeln.
Integration
Ziel von Integration ist es, alle Menschen, die dauerhaft und rechtmäßig in unserem Land leben, in die Gesellschaft einzubeziehen. Dabei betrifft Integration uns alle - Alteingesessene ebenso wie Zugewanderte.
Infos dazu finden Sie unter:
https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/integration_node.html
Aufgaben und Dienstleistungen
Wichtiger Hinweis:
Eine persönliche Vorsprache beim zuständigen Sachbearbeiter im Ausländeramt ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung (per E-Mail oder telefonisch) möglich.
Bitte kontaktieren Sie im Vorfeld den für Sie zuständigen Sachbearbeiter.
Dienstag, Donnerstag und Freitag | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Dienstag und Donnerstag | 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
- Studienaufenthalt; Aufenthaltstitel
- Reisepass; Ausstellung
- Au-pair-Beschäftigung
- Ausländerrecht; Allgemeine Informationen
- Besuchsaufenthalt
- Familiennachzug
- Ausländerwesen; Zuwanderungsgesetz und Richtlinien-Umsetzungsgesetz
- Aufenthaltstitel (Visum, Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU, Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG)
- Asyl