Marke Landkreis Kelheim

Erlaubnisverfahren nach § 54 KrWG

Sammler, Beförderer, Makler und Händler von gefährlichen Abfällen benötigen eine Erlaubnis nach § 54 KrWG. Diese kann beim Landratsamt Kelheim, Fachbereich Staatl. Abfallrecht, beantragt werden.