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Vollzug des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG)

Das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) gilt für Heime, die dem Zweck dienen, ältere Menschen oder pflegebedürftige oder behinderte Volljährige aufzunehmen, ihnen Wohnraum zu überlassen sowie Betreuung und Verpflegung zur Verfügung zu stellen oder vorzuhalten. Auch Kurzzeitpflegeheime, stationäre Hospize, Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen und ambulant betreute Wohngemeinschaften fallen unter den Anwendungsbereich.