Marke Landkreis Kelheim

Wertermittlung bebauter und unbebauter Grundstücke

  1. Schriftlicher Antrag
  2. Flurstücksnummer, Gemarkung und Anschrift des Bewertungsobjektes
  3. Grundbuchauszüge
  4. Planunterlagen ( Grundrisse, Ansichten, Schnitte, Lageplan)
  5. Wertermittlungsstichtag(e) 

Gebühren Gutachterausschuss                         gültig ab  01.07.2022 

Wertgutachten

Für die Erstellung von Gutachten werden Gebühren und Auslagen (Benutzungsgebühren) erhoben. Maßgebend für die Bemessung der Gebühr ist der im Gutachten ermittelte marktangepasste vorläufige Wert ohne besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale. 

Die Gebühr beträgt bei einem ermittelten Wert bis  

200.000 €: 2.450 €
300.000 €: 2.600 €
400.000 €: 2.700 €
500.000 €: 2.800 €
1.000.000 €: 1.800 € zzgl. 2,0 v.T. des Werts
10.000.000 €: 2.800 € zzgl. 1,0 v.T. des Werts
über 10.000.000 €: 3.200 € zzgl. 1,0 v.T. des Werts

zuzüglich der Auslagen.

Genaueres dazu in der Gutachterausschussverordnung - BayGaV § 15, Gebühren und Auslagen für Gutachten.