Marke Landkreis Kelheim

Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis (Polizei, Bundeswehr, Bundespolizei)

Seit 01.01.1999 berechtigen die von der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes bzw. der Bundespolizei und der Polizei erteilten Dienstfahrerlaubnisse nur zum Führen von Dienstfahrzeugen.

Der Inhaber der Dienstfahrerlaubnis darf von dieser nur während der Dauer des Dienstverhältnisses Gebrauch machen. Bei Beendigung des Dienstverhältnisses ist der Dienstführerschein einzuziehen.
Beantragt der Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis während der Dauer des Dienstverhältnisses die Erteilung einer allgemeinen Fahrerlaubnis, kann ihm diese unter erleichterten Bedingungen erteilt werden.

Hinweise:

  • Bitte nutzen Sie die gesetzliche Möglichkeit, Ihren Antrag auf Erteilung/Verlängerung der Fahrerlaubnis bereits 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit bzw. vor Erreichen des Mindestalters zu stellen. Da mit Bearbeitungszeiten von ca. 3 Monaten gerechnet werden muss, können wir nur so eine fristgerechte Bearbeitung Ihres Antrages ermöglichen.
  • Grundsätzlich können Sie alle Anträge bis auf den internationalen Führerschein schriftlich stellen. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
  • Bitte achten Sie unbedingt auf eine Antragstellung mit vollständigen Unterlagen.
  • Bitte fügen Sie den Anträgen kein Bargeld bei. Sie bekommen von uns eine Kostenrechnung zugesandt.
  • Sollten sich irgendwelche Änderungen zu Ihrem Antrag ergeben, informieren Sie uns bitte per E-Mail an fuehrerscheinstelle@landkreis-kelheim.de
  • Wir bitten Sie, von telefonischen und E-Mail-Anfragen zum Bearbeitungsstand von eingereichten Anträgen abzusehen. Ihre Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet. Nur so können wir die Bearbeitungskapazitäten ausschließlich zur Bearbeitung Ihres eigentlichen Anliegens nutzen.
  • Personalausweis oder Reisepass
  • mit schwarzem Filzstift unterschriebenes Kontrollblatt
  • aktuelles biometrisches Passfoto (Größe 34 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung)
  • Originalbescheinigung über den Besitz der Dienstfahrerlaubnis (bei Bundeswehr), sonst Kopie des Dienstführerscheins

Gebühren für die Umschreibung: 25,30 €