Vollzug der Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (AVPfleWoqG)
Die Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (AVPfleWoqG) trat am 01.09.2011 in Kraft.
Sie ersetzte die im Bundesrecht geregtelten Verordnungen:
- Heimsicherungsverordnung regelt die Pflichten des Trägers einer Einrichtung der Geld oder geldwerte Leistungen zum Zwecke der Unterbringung eines Bewohners oder Bewerbers entgegennimmt. Dazu gehören Leistungen, die über das laufende Entgelt hinaus zum Bau, zum Erwerb, zur Instandsetzung, zur Ausstattung oder zum Betrieb einer Einrichtung gewährt werden.
- Heimpersonalverordnung regelt die Mindestanforderungen der im Heim beschäftigten Personen. Darunter fallen z.B.
- Eignung des Heimleiters
- Persönliche Ausschlußgründe
- Eignung der Beschäftigten
- Anteil der Fachkräfte
- Heimmitwirkungsverordnung regelt die Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner in Heimen. Sie erfolgt durch Heimbeiräte oder Heimfürsprecher. Der Heimbeirat wirkt mit z.B. bei
- Maßnahmen zur Vorbeugung von Unfällen
- Änderung der Entgelte des Heimes
- Planung und Durchführung von Veranstaltungen.
- Heimmindesbauverordnung. Hierbei müssen beim Betreiben eines Heimes die Gebäude gewisse Mindestanforderungen erfüllen z.B. für Wohn- und Pflegeplätze, Flure und Treppen, Aufzüge, Sanitäre Anlagen usw.