Ausnahme-Genehmigungen/Erlaubnisse
Nachstehend sind die Erlaubnisse und Genehmigungen aufgeführt, die Sie bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde erhalten.
Aufgaben und Dienstleistungen
- Ausnahmegenehmigung nach § 43 Abs. 1 BOKraft zur Befreiung vom Erfordernis eines Wegstreckenzählers (§ 30 Abs. 1) und/oder einer Alarmanlage (§ 25 Abs. 2) BOKraft für Mietwagen
- Befahren gesperrter Straßen (im Landkreis Kelheim)
- Fahrverbot bei Smog nach dem Bundes-Immissionschutzgesetz (BImschG)
- Fahrverbot nach der Ferienreiseverordnung
- Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit bundesweit
- Parkerleichterungen f. Handwerker und soziale Dienste
- Sonntagsfahrverbot (bundesweit) nach § 30 StVO