Erteilung einer Fahrerlaubnis (Führerschein)
Für die Erteilung einer Fahrerlaubnisklasse müssen Sie persönlich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis stellen. Nach Überprüfung des Antrags durch die Fahrerlaubnisbehörde werden die Prüfungsunterlagen an die zuständige Prüfstelle, in Bayern der TÜV, online übermittelt.
Es können auch mehrere Fahrerlaubnisklassen gleichzeitig beantragt werden. Die Ausstellung eines Kartenführerscheins erfolgt jedoch erst, wenn alle Fahrerlaubnisklassen bestanden sind. Für die bereits bestandenen Fahrerlaubnisklassen kann eine vorläufige Fahrberechtigung ausgestellt werden, die aber nur in der Bundesrepublik Deutschland gilt.
Mindestalter für die Fahrerlaubnis:
- Klassen AM, A1, L, T 16 Jahre
- Klassen A2, B, BE, C1, C1E 18 Jahre
- Klassen C, CE, D1, D1E 21 Jahre
- Klassen D, DE 24 Jahre
- Fahrgastbeförderung Krankentransporte 19 Jahre
- Fahrgastbeförderung Taxi, Mietwagen, Pkw im Linienverkehr 21 Jahre
Hinweise:
- Bitte nutzen Sie die gesetzliche Möglichkeit, Ihren Antrag auf Erteilung/Verlängerung der Fahrerlaubnis bereits 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit bzw. vor Erreichen des Mindestalters zu stellen. Da mit Bearbeitungszeiten von ca. 3 Monaten gerechnet werden muss, können wir nur so eine fristgerechte Bearbeitung Ihres Antrages ermöglichen.
- Grundsätzlich können Sie alle Anträge bis auf den internationalen Führerschein schriftlich stellen. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
- Bitte achten Sie unbedingt auf eine Antragstellung mit vollständigen Unterlagen.
- Bitte fügen Sie den Anträgen kein Bargeld bei. Sie bekommen von uns eine Kostenrechnung zugesandt.
- Sollten sich irgendwelche Änderungen zu Ihrem Antrag ergeben, informieren Sie uns bitte per E-Mail an fuehrerscheinstelle@landkreis-kelheim.de
- Wir bitten Sie, von telefonischen und E-Mail-Anfragen zum Bearbeitungsstand von eingereichten Anträgen abzusehen. Ihre Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet. Nur so können wir die Bearbeitungskapazitäten ausschließlich zur Bearbeitung Ihres eigentlichen Anliegens nutzen.
- Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles biometrisches Passfoto (Größe 35 x 45 mm, ohne Kopfbeckung)
- mit schwarzem Filzstift unterschriebenes Kontrollblatt
zusätzlich bei Anträgen für die Klassen A, A1, AM, B, BE, L oder T:
- Sehtestbescheinigung (erhältlich bei Augenarzt, Augenoptiker, Betriebs- oder Arbeitsmediziner, TÜV)
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses
zusätzlich bei Anträgen für die Klassen C, CE, C1,C1E, D, DE, D1, D1E:
- Gutachten/Zeugnis über das Sehvermögen (vom Augenarzt oder Betriebs-, Arbeitsmediziner)
- Hausärztliche Bescheinigung nach Maßgabe der Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten bzw. medizinisch-psychologisches Gutachten (nur bei Klassen D, DE, D1, D1E)
- erweitertes Führungszeugnis (nur bei Klassen D, DE, D1E und nicht älter als 3 Monate)
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses
Gebühren: 38,80 € bzw. 39,60 € mit Erfassung der Probezeit
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Führerschein - Ausnahmegenehmigung vom vorgeschriebenen Mindestalter - Klassen C, D
FüsW006
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Führerschein - Ausnahmegenehmigung vom vorgeschriebenen Mindestalter - Klasse T, L
FüSW004
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Führerschein - Kontrollblatt leer
FüSW011
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Führerschein - Antrag
FüSW001
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Führerschein - Ausnahmegenehmigung vom vorgeschriebenen Mindestalter - Klasse AM
FüSW002
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Führerschein - Ausnahmegenehmigung vom vorgeschriebenen Mindestalter - Klasse B
FüSW003
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Führerschein - Bescheinigung ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 FeV
FüW015
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Führerschein - Bescheinigung augenärztliche Untersuchung nach Anlage 5 FeV
FüW016
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