Oldtimer-Zulassung 30 Jahre - Rotes Dauerkennzeichen (KEH-07...)
Oldtimer-Zulassung 30 Jahre - Rotes Dauerkennzeichen (KEH-07...)
- Voraussetzung: Mindestalter des Fahrzeuges muss 30 Jahre betragen (ab Tag der ersten Zulassung)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen (EVB-Nummer)
- Führungszeugnis (bei der Gemeinde beantragen)
- Auskunft aus dem Verkehrszentralregister (bei der Fahrerlaubnisbehörde zu beantragen)
- schriftlicher Antrag mit Aufführung der Fahrzeuge
- Unterlagen (z. B. Fahrzeugbriefe) der Fahrzeuge, für die das Kennzeichen gelten soll
- ggf. Eigentumsnachweis, wenn Sie nicht als Halter im Fahrzeugbrief eingetragen sind
- Oldtimer-Gutachten nach §23 StVZO
- sollten keine Fahrzeugpapiere mehr vorhanden sein, ist ein Datenblatt vom amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
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