Wohnungsbelegung, Wohnungsaufsicht
Das Landratsamt Kelheim überprüft in regelmäßigen Abständen durch Stichproben die ordnungsgemäße Mietpreis- und Belegungsbindung der staatlich geförderten Wohnungen.
Dadurch soll insbesondere festgestellt werden, ob die Wohnungen zu Wohnzwecken und von Berechtigten im Sinn der bindungsrechtlichen Vorschriften genutzt werden.
- Landratsamt Kelheim
- Abteilung 4 - Bau- und Umweltangelegenheiten
- 42 - Städtebauliche und technische Beurteilung von bauleitplanungs- und bauordnungsrechtlichen Angelegenheiten sowie in sonstigen Verwaltungsverfahren, Bauüberwachung, Wohnungsbauförderung, Gutachterausschuss, Denkmalschutz, Kreisarchäologie
- Wohnungsbauförderung
- Wohnungsbelegung, Wohnungsaufsicht