Marke Landkreis Kelheim

Erstellen von Zuschussanträgen für Straßen- und Brückenneubauten, Oberbauverstärkungen und sonstigen Zuschussmaßnahmen

Werden bei gemeindlichen Tiefbaumaßnahmen Zuschüsse nach FAG Art. 13 b beim Landkreis beantragt, so werden die Zuschussanträge mit den Planunterlagen bautechnisch geprüft. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme wird der Verwendungsnachweis auf antragsgemäße Baudurchführung überprüft.