Marke Landkreis Kelheim

Einkommensorientierte Förderung (EOF)

Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr fördert Sozialwohnungen mit einem objekt- und belegungsabhängigen Darlehen sowie u.a. einer regelmäßigen Zusatzförderung zur Wohnkostenentlastung für berechtigte Haushalte (Art. 15 der Wohnraumförderungsbestimmungen 2023).

Antragsberechtigt sind Mieter, die aufgrund eines Wohnberechtigungsscheines eine EOF-geförderte Sozialwohnung gemietet haben.

Antragsformulare sind beim Landratsamt Kelheim erhältlich.

Notwendige Unterlagen sind:

  • Vollständig ausgefüllter Antrag
  • Ausweiskopie
  • Einkommensnachweise (Verdienstbescheinigungen der letzten 12 Monate, Arbeitslosengeldbescheid oder Bürgergeldbescheid, Rentenbescheid)
  • Schulbescheinigung
  • evtl. Schwerbehindertenausweis und Heiratsurkunde.

Der Bescheid über die Zusatzförderung gilt für 2 Jahre und ist gebührenfrei.