Wohnberechtigungsscheine (Art. 4 Bayerisches Wohnungsbindungsgesetz - BayWoBindG)
Öffentlich geförderte Sozialwohnungen dürfen nur an Personen vermietet werden, die einen Wohnberechtigungsschein besitzen.
Wer ist antragsberechtigt?
- Personen, die volljährig sind
- deutsche Staatsangehörige oder EU-Bürger
- Ausländer mit einer Aufenthaltsgenehmigung, die mindestens ein Jahr gültig ist
- Einkommensgrenze wird nicht überschritten
Antragsformulare
Anträge sind beim Landratsamt Kelheim (s. Formulare) sowie bei manchen Gemeinden erhältlich
Notwendige Unterlagen sind
- vollständig ausgefüllter Antrag
- Einkommensnachweise der letzten 12 Monate (Gehalts- oder Lohnabrechnungen)
- Arbeitslosengeld-Bescheid
- Bürgergeldbescheid
- Rentenbescheid
- Elterngeldbescheid
- evtl. werden auch Kontoauszüge angefordert
- Schulbescheinigung bei Kindern ab 15 Jahren
- evtl. Schwerbehindertenausweis ab 50 %
- Heiratsurkunde bei Ehepaaren, die weniger als 7 Jahre verheiratet sind
Für die Erteilung des Wohnberechtigungsscheines fällt eine Gebühr in Höhe von 15,00 € an.