Marke Landkreis Kelheim

Wohnberechtigungsscheine (Art. 4 Bayerisches Wohnungsbindungsgesetz - BayWoBindG)

Öffentlich geförderte Sozialwohnungen dürfen nur an Personen vermietet werden, die einen Wohnberechtigungsschein besitzen.

Wer ist antragsberechtigt?

  • Personen, die volljährig sind
  • deutsche Staatsangehörige oder EU-Bürger
  • Ausländer mit einer Aufenthaltsgenehmigung, die mindestens ein Jahr gültig ist
  • Einkommensgrenze wird nicht überschritten

Antragsformulare

Anträge sind beim Landratsamt Kelheim (s. Formulare) sowie bei manchen Gemeinden erhältlich

Notwendige Unterlagen sind

  • vollständig ausgefüllter Antrag
  • Einkommensnachweise der letzten 12 Monate (Gehalts- oder Lohnabrechnungen)
  • Arbeitslosengeld-Bescheid
  • Bürgergeldbescheid
  • Rentenbescheid
  • Elterngeldbescheid
  • evtl. werden auch Kontoauszüge angefordert
  • Schulbescheinigung bei Kindern ab 15 Jahren
  • evtl. Schwerbehindertenausweis ab 50 %
  • Heiratsurkunde bei Ehepaaren, die weniger als 7 Jahre verheiratet sind

Für die Erteilung des Wohnberechtigungsscheines fällt eine Gebühr in Höhe von 15,00 € an.