Marke Landkreis Kelheim

Fachtechnische Stellungnahmen zur Bauleitplanung der Gemeinden und zu Bauanträgen bei Anbauten an Kreisstraßen

Bei Bauanträgen und Bauleitverfahren, bei welchen Kreisstraßen betroffen sind, wird die Tiefbauverwaltung hinsichtlich Bauabständen, Zufahrten usw. angehört. Auflagen aus der Sicht der Tiefbauverwaltung werden durch die Hochbauverwaltung in die Bescheide mit aufgenommen.