Marke Landkreis Kelheim

EU-Recht

Staatsangehörige der EU, der EWR-Staaten und deren Familienangehörige genießen grundsätzlich das Recht auf Freizügigkeit (Recht auf Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet nach Maßgabe des Freizügigkeitsgesetzes/EU). Freizügigkeitsberechtigte Familienangehörige von Unionsbürgern, die selbst nicht EU-Bürger sind, erhalten eine Aufenthaltskarte.

Zuständigkeitsverteilung nach Anfangsbuchstaben des Familiennamens des EU-Bürgers:

A - Z - Frau Lang

Eine Aufenthaltsanzeige des EU-Bürgers wird in der Regel bei der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt ausgefüllt und zusammen mit weiteren Unterlagen an die Ausländerbehörde zur Prüfung des Rechts auf Freizügigkeit weitergeleitet.

Wichtiger Hinweis:
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung (per E-Mail oder telefonisch) möglich.

Dienstag, Donnerstag und Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr