Marke Landkreis Kelheim

Hilfe zum Lebensunterhalt

Der notwendige Lebensunterhalt umfasst insbesondere Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Heizung und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens.

Für ein persönliches Gespräch empfehlen wir vorab mit der/dem jeweils zuständigen Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter telefonisch einen Termin zu vereinbaren.

  • Herr Adamczyk: Buchstabe A – D, G, K
  • Frau Liebl: Buchstabe F, H-J, M-P, St
  • Frau Ackermann: Buchstabe E, L, Q-Z (ohne St)
  • Frau Habermann: Ukraine zentral, Fälle nach §§ 67 ff. SGB XII (Freiheitsentzug, Unterbringung)

Der Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt ist bei der Wohnsitzgemeinde zu stellen. Hierzu erforderliche Unterlagen (Antrag, Vermögensfragebogen, Mietbescheinigung etc.) erhalten Sie dort oder hier zum herunterladen.