Marke Landkreis Kelheim

Bayer. Rettungsdienstgesetz

Nach dem Bayer. Rettungsdienstgesetz haben Landkreise und kreisfreie Gemeinden die Aufgabe, den öffentlichen Rettungsdienst innerhalb von Rettungsdienstbereichen sicherzustellen. Zum Rettungsdienstbereich Landshut gehören die Landkreise Kelheim, Dingolfing-Landau und Landshut sowie die Stadt Landshut, die sich zur Erfüllung der Aufgabe zum Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung zusammengeschlossen haben. Die Geschäftsstelle des ZRF Landshut hat seinen Sitz in Essenbach.