Wahlen
Gemäß Art. 20 Abs. 2 Grundgesetz geht alle Staatsgewalt vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt.
Voraussichtliche Wahl- und Abstimmungstermine im Landkreis Kelheim
08. März 2026 | Allgemeine Kommunalwahlen (Landrats-, Kreistags-, Bürgermeister- und Gemeinderatswahl) |
alle 6 Jahre |
2028 | Landtagswahl, Bezirkswahl | alle 5 Jahre |
2029 | Bundestagswahl | alle 4 Jahre |
2029 | Europawahl | alle 5 Jahre |
Wer ist zuständig?
Sachbearbeitung | Frau Eva-Maria Multerer Frau Stefanie Sixt |
Adressen
Landratsamt Kelheim - Kommunalaufsicht
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 14:00 bis 16:00 Uhr
Termine können auch telefonisch vereinbart werden.