Antragsfrist für Soforthilfen für Betroffene Privathaushalte wird bis 30. September verlängert
Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat verlängert nun die Antragsfrist für Soforthilfen für die vom Hochwasser (Mai/Juni 2024) betroffenen Privathaushalte. „Das Hochwasser hat Bayern im Frühsommer stark getroffen. Der Freistaat lässt die Betroffenen in ihrer Notsituation nicht allein und hat deshalb unbürokratisch und schnell finanzielle Hilfen auf den Weg gebracht. Bereits wenige Tage nach Beginn des Hochwassers konnten erste Hilfsgelder an die Betroffenen ausgezahlt werden – im Rahmen der Soforthilfen für Privathaushalte bereits über 28,5 Millionen Euro. Das Hochwasserereignis hat die Menschen vor Ort völlig unerwartet vor enorme Herausforderungen gestellt. Um allen berechtigten Privathaushalten die Möglichkeit zu bieten, einen ordnungsgemäßen Antrag zu stellen und die Soforthilfen in Anspruch zu nehmen, können Betroffene ihren Antrag bis einschließlich 30. September 2024 stellen,“ kündigt Finanz- und Heimatminister Albert Füracker anlässlich der Verlängerung der Antragsfrist an.
Aufgrund der schweren Hochwasserereignisse in Bayern im Frühsommer diesen Jahres gewährt das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat betroffenen Privathaushalten Soforthilfen für Hausrat sowie für Ölschäden an Wohngebäuden. Anträge hierfür können von den Betroffenen bei den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden gestellt werden. Die Frist zur Antragsstellung wird auf den 30. September 2024 verlängert.
Detaillierte Informationen hierzu finden Sie auch unter www.landkreis-kelheim.de/hochwasser.