Marke Landkreis Kelheim

Netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption

Vorwort

Kinderschutz geht alle an! – ein prägnanter Satz, welcher scheinbar leicht dahin gesagt ist, jedoch ist dessen Umsetzung nicht nur die Aufgabe der Eltern und des Jugendamtes, sondern ein gesamtgesellschaftlicher Auftrag.

Der präventive Kinderschutz hat sich in den letzten Jahren in Deutschland positiv weiterentwickelt und es gab einige gesetzliche Änderungen.

Die Koordinierenden Kinderschutzstellen in Bayern – als sozialer Fachbereich in den Jugendämtern verortet – feierten 2019 ihr 10-jähriges Bestehen.

Möglichst frühzeitige Unterstützung belasteten Familien anbieten zu können, gerade mit Kindern im Säuglings- und Kleinkindalter, ist von elementarer Bedeutung und kann zum gesunden Aufwachsen der Kinder in ihren Familien beitragen. Dies zeigen auch viele Forschungsergebnisse aus dem Bereich der „Frühen Hilfen bzw. Frühen Kindheit“.

Gerade Säuglinge und Kleinkinder sind von der Versorgung und den Schutz durch ihre Bezugspersonen abhängig. Zudem sind die ersten Lebensjahre sehr bedeutsam für die weitere Entwicklung des Menschen. Weichen für das weitere Leben werden gestellt.

Die Koordinierende Kinderschutzstelle (KoKi) im Landkreis Kelheim bietet früh zeitige und unbürokratische Hilfen für Familien mit Kindern von der Geburt bis zum dritten Lebensjahr sowie für werdende Eltern an. Darüber hinaus besteht für alle Familien stets die Möglichkeit Kontakt mit den Fachkräften der KoKi aufzunehmen, sich dort beraten zu lassen und auf Wunsch passende Angebote und weitere Ansprechpartner zu finden.

Ziel der Arbeit bleibt der aktive Kinderschutz – im Interesse „unserer“ Kinder für ein gewaltfreies Aufwachsen.

Wichtige Abkürzungen

ASD Allgemeiner Sozialer Dienst des Kreisjugendamtes
BKiSchG Bundeskinderschutzgesetz
FGKiKP Familien-Gesundheits-Kinderkrankenpfleger
KJHG Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII)
KoKi Koordinierende Kinderschutzstelle
KKG Art. 1 des BKiSchG, Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz
SAFE Sichere Ausbildung für Eltern

1.1 Organisatorische Eingliederung im Kreisjugendamt

Die Koordinierende Kinderschutzstelle (KoKi) ist dem Kreisjugendamt Kelheim angegliedert. Seit 2009 besteht die KoKi als besonderer Dienst in organisatorischer Zuordnung zum Sozialen Fachdienst.

Die KoKi hat einen eigenständigen Arbeitsbereich im präventiven Vorfeld. Sie ist fachlich und jugendhilferechtlich im Bereich der Förderung im Sinne des SGB VIII angesiedelt.

Die Gruppenleitung der Sozialen Fachdienste übernimmt die Fachverantwortung für die KoKi. Die Gesamtverantwortung obliegt der Jugendamtsleitung.

1.2 Personelle und räumliche Ausstattung

Bei der KoKi im Landkreis Kelheim sind vier Sozialpädagoginnen in Teilzeit beschäftigt.

Die Büros der KoKi-Mitarbeiterinnen befinden sich im Landratsamt Kelheim, Dienststelle Donaupark 12, 93309 Kelheim, Zimmer 1.31 (1.Stock), 2.23 und 2.29 (2. Stock).

Die KoKi-Fachkräfte nutzen die vorhandenen Ressourcen innerhalb des Amtes. Sie verfügen über einen zeitgemäß ausgestatteten Arbeitsplatz. Auch die Möglichkeit von Homeoffice und digitaler Kommunikationsformen mit Familien und Netzwerkpartnern ist gegeben. Im Landratsamt stehen außerdem auf jedem Stockwerk Besprechungsräume zur Verfügung.

1.3 Erreichbarkeit

Die KoKi-Fachkräfte sind während der allgemeinen Dienstzeiten des Kreisjugendamtes persönlich, per Telefon, Fax, Postweg oder E-Mail zu erreichen.

Zur Erleichterung der Koordination ist eine Terminvereinbarung erforderlich.

Am 1.1.2012 wurde durch das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSChG) die „Frühen Hilfen“ für Eltern ab Schwangerschaft und Familien mit Neugeborenen und Kleinkindern gesetzlich verankert. Im Hauptteil des BKiSChG, in § 3 Absatz 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) wurde festgelegt, dass der Bund einen auf Dauer angelegten Fonds zur Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen und der psychosozialen Unterstützung von Familien einrichtet. Dieser Fonds wird seit 2018 durch die Bundesstiftung Frühe Hilfen umgesetzt.

KoKi nimmt keine Aufgaben nach §8a SGB VIII wahr und arbeitet personell und organisatorisch getrennt von der für die Erfüllung der Aufgaben nach §8a SGB VIII zuständigen Stelle.

Finanziert wird die KoKi sowohl über Zuwendungen des Freistaates Bayern, wie auch über Fördergelder des Bundes. Die Höhe der Zuwendungen orientiert sich an den Geburten zahlen des Landkreises Kelheim. Dieser verzeichnet etwa 1200 Geburten im Jahr.

Die Vorbeugung und die Vermeidung von Vernachlässigung und Gewalt gegenüber Kindern, insbesondere in den ersten drei Lebensjahren, ist das angestrebte Ziel der Koordinierenden Kinderschutzstelle im Landkreis Kelheim, sowie die Bereitstellung und Schaffung so genannter Früher Hilfen, an dem kontinuierlich gearbeitet wird. Der Aufbau und die Pflege nachhaltiger Kooperationsstrukturen ist eine weitere Aufgabe und fortwährendes Ziel der Fachkräfte.

„Ziel der Förderung ist es, belastete Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern frühzeitig zu erreichen und sie passgenau zu unterstützen, um so Überforderungssituationen zu vermeiden, die zu Misshandlung und Vernachlässigung von Kindern führen können. Hierzu knüpft die Koordinierende Kinderschutzstelle ein interdisziplinäres Netzwerk zwischen allen Berufsgruppen, die sich wesentlich mit Säuglingen und Kleinkindern befassen. Überforderung der Eltern und andere Risikofaktoren für die kindliche Entwicklung sowie für das Kindeswohl sollen frühzeitig erkannt werden, damit ihnen durch zuverlässige und institutionsübergreifende Unterstützung begegnet werden kann“.
(Zitat: Richtlinie zur Förderung Koordinierender Kinderschutzstellen KoKi-Netzwerk Frühe Kindheit, 1/2017, S. 73, online abgerufen unter https://www.stmas.bayern.de)

3.1 Familien

Zielgruppe sind werdende Eltern und Familien, Teilfamilien und Alleinerziehende mit Kindern vor allem im Alter von 0 bis 3 Jahren mit Wohnsitz im Landkreis Kelheim, deren soziale und ökonomische Lebensverhältnisse auf hohe Benachteiligungen und Belastungsfaktoren hinweisen und die deshalb erhöhter Unterstützung bedürfen und dieser auch entgegentreten möchten. Mögliche Belastungsfaktoren wären: Armutsrisiko, geringes Bildungsniveau, Minderjährigkeit von Eltern, Alkohol- und Suchtmittelmissbrauch, psychische Erkrankung der Eltern, mangelhafte Wohnverhältnisse, Überforderung der Eltern, drohende Vernachlässigung des Kindes, sonstige Überforderungssituationen, problematische Eltern-Kind-Bindung, Mehrlingsgeburten, Wochenbettdepressionen, zugezogene und ausländische Familien, Kinder mit Entwicklungsverzögerungen oder Behinderung, „Schreibabys“ und Weiteres.

Der Start eines Kinderlebens ist von elementar Bedeutung für die weitere kindliche Entwicklung. Versäumnisse und Auswirkungen von wenig förderlichen  Einflüssen in dieser sensiblen Zeit sind nur schwer zu korrigieren. Manche Eltern benötigen auf Grund schwieriger Lebenssituationen Unterstützung in der ersten Zeit mit ihren Kindern. Das frühzeitige Erkennen von Belastungen und Risiken ist dabei eine Chance zur Veränderung. Mögliche Hilfs- und Unterstützungsangebote können Belastungen bei rechtzeitiger Inanspruchnahme abbauen und problematische Verläufe verhindern, sodass die körperliche, kognitive und emotionale Entwicklung eines Kindes einen guten Verlauf nehmen kann – für einen guten Start ins Kinderleben!

Die KoKi fungiert als „Türöffner“ für weitere Hilfen und Unterstützungsangebote des Jugendamtes. Der frühzeitige und unbürokratische Kontakt der KoKi-Fachkräfte zu den (werdenden) Eltern ermöglicht es zügig, den Hilfebedarf festzustellen und nach geeigneten Hilfen zu suchen bzw. diese anzubieten.

3.2 Netzwerkpartner

„Kinderschutz braucht starke Netzwerke!“, lautet der Leitsatz des bayrischen Staatsministeriums.

Der Landkreis Kelheim verfügt über ein vielfältiges Angebot an Anlaufstellen und Einrichtungen, die Hilfen und Unterstützung für Familien mit Kindern und in der frühkindlichen Entwicklung im Alter von 0-3 Jahren anbieten. So steht auch den Fachkräften die mit dieser Zielgruppe arbeiten, das fachliche Beratungsangebot zur Verfügung.

Die Netzwerk- und Kooperationspartner aus Jugendhilfe, Sozial-, Erziehungs-, Gesundheits- und Bildungswesen, der Polizei sowie der Justiz ist unerlässlich, um mehr Effizienz im bereits bestehenden Hilfesystem zu erreichen. Auch diese Aufgabe wird durch den Art. 1 BKiSchG von den Jugendämtern eingefordert und ist im Landkreis Kelheim bei der KoKi verankert.

Um das Ziel zu erreichen, problematische Kindheitsverläufe zu mildern sowie Vernachlässigung und Kindesmisshandlung vorzubeugen, müssen die verschiedenen Herangehensweisen der einzelnen Professionen kontinuierlich abgestimmt und zusammengeführt werden.

Durch gezielte Veranstaltungen für Fachkräfte soll dessen Wahrnehmung zum Erkennen möglicher ungünstiger Kindheitsverläufe geschult werden. Durch die Vernetzung sollen Handlungsspektrum erweitert und der Kinderschutz verbessert werden. Einmal pro Jahr wird ein großes Netzwerktreffen von der KoKi organisiert und durchgeführt. Hierfür werden Referenten/innen zu bestimmten Themen der Frühen Hilfen engagiert. Zu der Veranstaltung, die in der Regel im Herbst stattfindet, werden alle Netzwerkpartner im Landkreis Kelheim eingeladen.

Besonders wichtig ist die Kooperation zwischen dem Gesundheitssystem und der Kinder- und Jugendhilfe. Pädagogische und medizinische Fachkräfte aus Kindertageseinrichtungen, Kinder- sowie Hausärzte, Gynäkologen, Kinder- und Geburtskliniken, Hebammen, Hebammenkoordination, Schwangerenberatungsstellen, Erziehungsberatungsstellen,  Schreibabyambulanz, Beratungsstelle für seelische Gesundheit, Frühförderstellen und sonstigen sozialen Einrichtungen, die mit Familien und gerade mit Kindern bis zu drei Jahren Kontakt haben, stehen im Austausch miteinander. Fachkräfte aus der Jugendsozialarbeit an Schulen, Tagesmütter, Logopäden und Ergotherapeuten sind im Netzwerkrahmen vertreten.

Landkreisbürger mit einem Anliegen bezüglich ihrer Familienangehörigen, Freunde oder Nachbarn können sich ebenfalls bei der KoKi Kelheim beraten lassen. Auch hier soll die niederschwellige Zugangsmöglichkeit zu allgemeinen Beratungsinformationen gegeben sein, die den anfragenden Personen bei der Klärung ihres Anliegens helfen könnte. Die Beratung und Hilfe der KoKi ist stets freiwillig, kostenlos, unterliegt der Schweigepflicht, auch kann eine Beratung auf Wunsch anonym erfolgen.

  • Persönliche Beratung im KoKi Büro, bei Hausbesuchen, Treffen in Einrichtungen oder Praxen
  • Telefonische Beratung und Klärung von Fragen (auch anonym)
  • Erstellen eigener KoKi-Angebote im Bereich der Niedrigschwelligkeit und Weiterentwicklung dieser Angebote
  • Navigation und Kontaktherstellung zwischen Klienten und Netzwerkpartnern, aber auch zwischen Netzwerkpartnern untereinander, Einführung neuer Netzwerkpartner
  • Einsatz von Familienhebammen und Familien-, Gesundheits- u. Kinderkrankenpfleger (FGKiKP), einer pädagogischen Familienbegleitung, sowie von Familienpflegerinnen und SAFE-Fachkräften
  • Koordinierung und Einsatz von Ehrenamtlichen in den Frühen Hilfen
  • Organisation und Durchführung von Informationsveranstaltungen, Workshops, Tagungen oder anderen Fortbildungsangeboten für Eltern und Netzwerkpartner (online oder in Präsenz)
  • Informationsaustausch und -weitergabe bezüglich regionaler Angebote im Bereich der Frühen Hilfen oder anderer Netzwerkpartner, Informationsbroschüren, Termine zu Veranstaltungen/Fortbildungen/Workshops
  • Netzwerkpartner bei der Entstehung und Weiterentwicklung von Angeboten unterstützen
  • Fallberatung von Netzwerkpartnern
  • Mitarbeit in Arbeitskreisen und Runden Tischen sowie Konzeptionserarbeitung(en)
  • Installation von geeigneten Hilfeerbringern und Unterstützungsangeboten in den Familien
  • Kooperation mit anderen Fachdiensten des Kreisjugendamtes (Allgemeiner Sozialdienst)

5.1 Einzelfallhilfe

Kontaktherstellung, Bedarfsfeststellung, Beratung und Hilfe-Vermittlung:

Die Fachkräfte der Koordinierenden Kinderschutzstelle leisten Beratung bzw. Unterstützung im Rahmen der „Frühen Hilfen“ und Übergangsmanagement zu weiteren qualifizierten Hilfeangeboten. Das eigene Beratungs- und Handlungsspektrum der KoKi umfasst insbesondere die Beratung und Vermittlung im Einzelfall durch eine freiwillige, frühpräventive und niedrigschwellige Beratung, gerade für Familien in belasteten Lebenssituationen. Der methodische Ansatz des ressourcenorientierten Arbeitens soll die Selbsthilfeaktivitäten stärken und die Familien mit Hilfsangeboten im Vorfeld von § 27ff . SGB VIII (Hilfen zur Erziehung) unterstützen.

Die Kontakte können, je nach Wunsch und Bedarf der Eltern, in verschiedenen Formen und zeitlichen Umfang erfolgen. Die Kontaktaufnahme zur KoKi-Stelle geschieht entweder direkt durch die Eltern oder durch die Weitervermittlung von Netzwerkpartnern. Dies setzt die Zustimmung der Eltern voraus. In diesem Zusammenhang ist die Beachtung der Schweigepflicht und des Datenschutzes wesentlich. Nur bei einer akuten Kindeswohlgefährdung greift § 4 Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) – der Kinderschutz steht vor dem Datenschutz.

KoKi bietet ein lösungsorientiertes und kurzfristiges Beratungsangebot an. Bei einem ersten Kontakt mit den Eltern/Familien versucht die KoKi-Fachkraft in einem gemeinsamen Gespräch die Bedürfnisse der Eltern und Kinder festzustellen und den Hilfebedarf abzuklären. Anschließend kann über passende Unterstützung gesprochen werden. Die KoKi stellt bei Bedarf und Einwilligung mit den Eltern den Erstkontakt zu den Netzwerkpartnern her.

5.2 Netzwerkarbeit

Aufgabe der KoKi ist es, eine verbindliche Netzwerkstruktur zwischen den Kooperationspartnern zu schaffen. Um dieses Ziel zu erreichen, wird vor allem auf einen umfassenden gegenseitigen Informationsaustausch über die vorhandenen Stellen in der Region und deren Möglichkeiten sowie den fachlichen Grenzen gesetzt.

Bereits vorhandene Strukturen und Kompetenzen im Bereich der familienunterstützenden Arbeit werden aufgegriffen und eingebunden. Die Priorität liegt in der Aufgabe, die Angebote vor Ort zur gezielten Unterstützung von Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern zu bündeln.

Um die KoKi im Bewusstsein der Kooperationspartner zu verfestigen, werden die Stellen und Institutionen regelmäßig kontaktiert und über geplante Veranstaltungen informiert.

Zu Beginn jeden Monats werden Willkommensbriefe und Info-Material (Wegweiser in Schwangerschaft und nach der Geburt, Elternbrief Nr.1, KoKi-Flyer, Handzettel zu verschiedenen kostenlosen Online-Kursangeboten usw.) an frischgebackene Eltern versendet um diese zu beglückwünschen und Öffentlichkeitsarbeit zu leisten.

5.2.1 Entwicklung von Angeboten im Netzwerk

Durch die Erfassung von Netzwerkstrukturen vor Ort und der Eruierung von Bedarfen von Familien mit Kindern vor allem von 0 bis 3, ergeben sich möglicherweise Lücken in der regionalen Angebots- und Unterstützungslandschaft. Diese Lücken zu identifizieren und in Zusammenarbeit mit den Netzwerkpartnern passgenaue Angebote erarbeiten, ist eine Aufgabe von KoKi.

5.2.2 Veranstaltungen und Arbeitskreise

Gerade der Austausch und die verschiedenen Blickwinkel aus den verschiedenen Professionen sind wichtiger Aspekt der Netzwerkarbeit. Diese lebt vom Kontakthalten und dem Kennenlernen der Fachstellen/Fachkräfte. Die verschiedenen Berufsgruppen bringen Ideen und Erfahrungen ein, aus denen sich Projekte, Veranstaltungen oder auch spezielle Arbeitskreise durch den interdisziplinären Austausch bilden.

Seit 2019 besteht der Arbeitskreis zum Thema „Kinder psychisch belasteter Eltern“. Dem Arbeitskreis gehören verschiedene Fachstellen wie die Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern, SPDI, Suchtambulanz, ASD, Schwangerenberatungsstelle, Gesundheitsregion Plus an. Der Teilnehmerkreis und Themenbereich soll erweitert werden mit dem Ziel, gemeinsam Bedarfe von Familien im Landkreis zu benennen und bedarfsgerechte Angebote für belastete Familien zu schaffen.

5.3 Schnittstellenmanagement

Bei der Zusammenarbeit mit den Familien ergeben sich durch die verschiedenen Kontexte Schnittstellen sowohl zu anderen Fachbereichen des Kreisjugendamtes, als auch zu den verschiedenen Netzwerkpartnern, Akteuren der Frühen Hilfen. (siehe Schaubild).

Nachfolgend wird auf verschiedene Schnittstellen der Zusammenarbeit zwischen KoKi und anderen sozialpädagogischen Diensten im Kreisjugendamt Kelheim eingegangen. Die Inanspruchnahme der Hilfen und Angebote der KoKi bleibt dabei immer in der Verantwortung der Eltern.

Kooperation und Vermittlung zwischen KoKi und dem Allgemeinen Sozialdienst(ASD)

Gelegentlich besteht sowohl von Seiten der KoKi wie auch des ASD ein Kontakt zur selben Familie. Da es zu Überschneidungen, beispielsweise bei der Bedarfseinschätzung und bei den eingesetzten Hilfen zur Unterstützung einer Familie kommen kann, ist gleichwohl eine gute Kooperation und Zusammenarbeit erforderlich. Sollte ein Informationsaustausch notwendig sein, bitten wir die Eltern um eine Schweigepflichtentbindung. Zur Erleichterung der Informationsweitergabe gibt es zudem ein schriftliches Übergabeformular.

Vorgehen der KoKi bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung bzw. Vorliegen einer akuten Kindeswohlgefährdung

Ergeben sich im Verlauf einer KoKi-Begleitung bei einer Familie Anhaltspunkte auf eine drohende Kindeswohlgefährdung oder liegt eine akute Kindeswohlgefährdung vor, wird das Gefährdungsrisiko im Rahmen des Schutzauftrages gemäß § 8a SGB VIII von den KoKi-Fachkräften eingeschätzt und die Übergabe an den ASD vorbereitet. Dies bedeutet, dass die Übermittlung der Familie an den zuständigen ASD-Kollegen, der die weitere Gefährdungsprüfung und Fallbearbeitung übernimmt, so gestaltet wird, dass die Kooperationsbereitschaft der Eltern bestenfalls nicht beeinträchtigt wird. Mit der Familie wird offen thematisiert, warum ein Gefährdungsrisiko vorliegt und deshalb eine Übergabe an den Allgemeinen Sozialen Dienst erfolgen muss. Bestenfalls erfolgt dies, sofern die Eltern damit einverstanden sind, in einem gemeinsamen Gespräch. Zusätzlich zur vorab telefonischen oder persönlichen Meldung bekommt der zuständige ASD Mitarbeiter eine schriftliche Mitteilung, in der auf das Gefährdungsrisiko, auf die Familiensituation und den bisherigen Verlauf der Hilfe in der Familie eingegangen wird. Das beschriebene Verfahren stellt ein grundsätzliches Ablaufmuster dar und ist je nach Gefährdungslage und Situation individuell anzupassen. 

Krisenintervention bei Gefährdungsmitteilungen

Die KoKi-Fachkraft agiert im Vorfeld des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII und ist somit nicht mit dem fallverantwortlichen Vollzug nach dieser Bestimmung befasst. Sie übernimmt auch keine Kontrollaufgaben im Rahmen dieses Paragrafen. Die Einlösung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII bzw. Sicherstellung der Gefahrenabschätzung nach § 8a Abs. 1 SGB VIII ggf. durch Einsatz einer zweiten pädagogischen Fachkraft erfolgt durch den Allgemeinen Sozialdienst. Die detaillierte Vorgehensweise im Zusammenhang mit Abklärungen nach § 8a SGB VIII ist näher geregelt in der Dienstanweisung des Landkreises Kelheim.

Austausch der Sozialen Dienste

Ein gemeinsamer Austausch der einzelnen sozialen Dienste (ASD, KoKi, Pflegekinderdienst, Fachbereich Kindertagespflege, Kita-Fachaufsicht, ambulantes Clearing, Verfahrenslotsen und Jugendgerichtshilfe) findet in der Regel im halbjährlichen Turnus statt. Es dient vor allem dazu, neue Kollegen kennen zu lernen, Organisatorisches zu besprechen und aktuell anstehende Themen innerhalb des Sachgebietes zu besprechen.

Informationen über Hilfen zur Erziehung (HzE) und evtl. Vermittlung der Hilfen

Eltern werden bei Bedarf umfassend über Maßnahmen zur Hilfe zur Erziehung (§§ 27 ff. SGB VIII) informiert. Auf Wunsch der Eltern wird die Vermittlung und die erste Kontaktaufnahme zum ASD begleitet und unterstützt. Die Bedarfsprüfung und ggf. Festlegung auf eine Hilfeform erfolgt dabei durch den zuständigen ASD-Mitarbeiter in Verbindung mit den Eltern. Sollte sich nach Prüfung kein Bedarf an einer HzE-Maßnahme ergeben oder sich die Eltern gegen eine solche Hilfe entscheiden, wird in Kooperation mit dem ASD und den Eltern geklärt, ob weitere Beratung und Unterstützung durch die KoKi und anderen Institutionen, wie beispielsweise Erziehungsberatungsstelle erfolgt, sofern die Eltern damit einverstanden sind

Vermittlung von werdenden Eltern durch KoKi an Fachdienste des Kreisjugendamtes – oder umgekehrt

Eltern können bei Bedarf und Interesse an Dienste des Kreisjugendamtes Kelheim wie beispielsweise, Adoptionsvermittlung, Pflegekinderdienst, Beistandschaften usw. weitervermittelt werden und diese auch umgekehrt an die KoKi. Die Kontaktaufnahme und ggf. Datenübermittlung geschieht auf Wunsch der Eltern gerne in einem gemeinsamen Gespräch.

Vermittlung von Eltern an weitere Stellen

Die Vermittlung an oben genannte Netzwerkpartner zur optimalen Versorgung und Unterstützungsleistung der Familien kann erforderlich sein. KoKi knüpft und vermittelt die erforderlichen Kontakte.

5.4 Öffentlichkeitsarbeit und Werbung

Nach wie vor ist es wichtig, Aufgaben und Leistungen der KoKi in der Öffentlichkeit präsent zu machen. Bei Veranstaltungen für Eltern und Netzwerkpartner ist es das Ziel, über den Verteiler der Pressestelle, das Familienportal und über die Homepage des Landratsamtes Kelheim möglichst viele Familien und Landkreisbürger zu erreichen. 

In der Regel erscheint vor und nach einer Veranstaltung ein Presseartikel in den gängigen Medien. Neue Informationen bezüglich des Angebotes vor Ort werden laufend ergänzt und aktualisiert. Direkter Link zur Homepage: www.landkreis-kelheim.de/koki.

Mit der Einrichtung des Familienportals gegen Ende des Jahres 2023, wurde ein leichter Zugang für und zu Familien, gerade auch für junge und über Printmedien schwerer erreichbare Familien, geschaffen. Auch den Netzwerkpartnern wurde dadurch ein zusätzliches Forum zur Veröffentlichung ihres Angebotes zur Verfügung gestellt. Die aktuellen Angebote der KoKi, sowie die Kontaktdaten der KoKi-Mitarbeiterinnen sind auf dem Familienportal zu finden.

Gleichwohl werden für den Willkommensbrief zur Weitergabe an Interessierte und für die Netzwerkpartner weiterhin Flyer, Broschüren etc. zum Angebot der KoKi kostenlos zur Verfügung gestellt und beständig aktualisiert.

Neben der Pressearbeit werden gezielt Werbemittel, wie z.B. Flyer und Broschüren eingesetzt. KoKi-Flyer werden laufend bei Hausbesuchen und Gesprächen verteilt, den „Willkommensbriefen“ beigelegt, sowie an Netzwerkpartner versandt. Speziell für die Hebammen der örtlichen Entbindungsstation am Caritas Krankenhaus St. Lukas und für die Kinderärzte wurden kleine KoKi-Aufkleber für das U-Heft (Früherkennungsuntersuchungen) angefertigt und seither von der örtlichen Entbindungsstation regelmäßig nachgeordert.

Der KoKi-Flyer liegt an allen wichtigen Anlaufpunkten, Kontakt- und Beratungs stellen im Landkreis und auch außerhalb des Landkreises z.B. an den dem Landkreis angrenzenden Geburtskliniken aus.

Zudem werden Mütter und Neugeborene zweimal pro Woche auf der Geburtsstation des Caritas-Krankenhauses St. Lukas von einer KoKi-Mitarbeiterin besucht. Die Familien werden über die Angebote von KoKi informiert und bekommen ein Willkommensgeschenk des Landkreises Kelheim überreicht.

  •  KoKi-Wegweiser
    In Zusammenarbeit mit der Schwangerenberatungsstelle des Gesundheitsamtes wurde der „Wegweiser in der Schwangerschaft und nach der Geburt Ihres Kindes“ erstellt. Auch dieser wird den „Willkommensbriefen“ beigelegt und kann außerdem auf der Website des Landratsamtes immer in der aktuellsten Version heruntergeladen werden.
  •  Internet
    Auf der Website des Landratsamtes Kelheim (www.landkreis-kelheim.de) ist die Seite der Koordinierenden Kinderschutzstelle wie folgt aufzufinden:
    • Landratsamt und Bürgerservice
    • Geschäftsverteilung
    •  Abteilung 5 – Soziale Angelegenheiten, Kreisjugendamt
    •  53- Kreisjugendamt
    • Gruppe B: Soziale Fachdienste
    • Koordinierende Kinderschutzstelle (KoKi)

Auf dieser Seite befinden sich Inhalte zu Zielen und Aufgaben, der Erreichbarkeit des KoKi-Teams, das Flyer- und Broschürenangebot zum Download sowie nützliche Verlinkungen zu externen Webseiten. Auf aktuelle Veranstaltungen wird hingewiesen.

Auch auf dem Familienportal des Landratsamtes Kelheim werden regelmäßig die Angebote der KoKi veröffentlicht.

Neben der Navigations- und Lotsenfunktion und der Gestaltung von Übergängen zur Zusammenarbeit mit den Netzwerkpartnern, stellt die KoKi auch eigene folgende Angebote zur Verfügung:

Beratungsgespräche und Hausbesuche

Die Koki kann auf Empfehlung einer Fachkraft im Netzwerk oder nach direkter Kontaktaufnahme durch die Eltern auf freiwilliger Basis Beratungsgespräche anbieten. Diese finden – je nach Bedarf und Wunsch – im Koki-Büro, in einer anderen Beratungsstelle oder Zuhause beim Klienten statt. Die Häufigkeit der Treffen ergibt sich aus der individuellen Situation. Entweder kann die KoKi den Bedarf mit ihrem eigenen Beratungsangebot decken oder bezieht geeignete Partner aus dem Netzwerk mit ein bzw. vermittelt an diese weiter. (Siehe auch unter Punkt 5.1 Einzelfallhilfe).
Auch eine anonyme Beratung ist jederzeit möglich.

Einsatz von Familienhebammen und Familien-Gesundheits- Kinderkrankenpflegerinnen (FGKiKP)

Über Mittel der Bundesstiftung können staatlich examinierte Hebammen und Kinderkrankenpflegerinnen sich zur „Zertifizierten Familienhebamme bzw. Familien-Gesundheits- Kinderkrankenpflegerin (FGKiKP)“ in Bayern weiterqualifizieren. Mit der spezifischen Weiterqualifizierung können die Fachkräfte auf Honorarbasis über die Vermittlung der KoKi in Familien im Landkreis Kelheim zur Unterstützung eingesetzt werden. Bei Bedarf kann die Hilfe bereits in der Schwangerschaft beginnen und bis zum dritten Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden. Hauptaugenmerk der Tätigkeit liegt in der Regel auf der gesundheitlichen sowie psychosozialen Entwicklung von Säuglingen und Kleinkindern. Die Familienhebammen sind vorrangig ab der Schwangerschaft bis zum ersten Lebensjahr des Kindes unterstützend tätig, eine FGKiKP bis zum dritten Lebensjahr des Kindes bzw. der Kinder. Darüber hinaus besteht natürlich auch ein Beratungsangebot und auf Wunsch die Weitervermittlung an Netzwerkpartner über das 3. Lebensjahr hinaus. Aus einem „Pool“ an zur Verfügung stehenden gesundheitsorientierten Fachbegleiterinnen besteht bereits seit einigen Jahren eine beständige und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Die Resonanz aus den Familien ist überwiegend positiv, die Hilfe wird von den betroffenen Eltern und Familien als schnelle, unbürokratische Hilfe gesehen sowie als hilfreich und entlastend erlebt. Aktuell arbeiten zwei Familienhebammen und sechs FGKiKPs für KoKi Kelheim. Alle Fachkräfte werden im vor Ort bestehenden Netzwerk Frühe Hilfen eingebunden. Siehaben die Möglichkeit an von KoKi organisierten Veranstaltungen, Netzwerktreffenund Qualifizierungen zu Themen der frühen Kindheit teilzunehmen. Außerdem steht ihnen auf Wunsch die Möglichkeit der Supervision zur Verfügung. (Die „Konzeption für den Einsatz von Familienhebammen und FGKiKP im LandkreisKelheim“ kann bei Interesse bei der KoKi Kelheim angefordert werden.)

Tandem Einsatz Familienhebamme oder Familien-Gesundheits-Kinderkrankenpflegerin (FGKiKP) und SAFE-Fachkraft

Nach dem SAFE Konzept unterstützen im Tandem Einsatz eine Familienhebamme oder eine Familien-Gesundheits-Kinderkrankenpflegerin (FGKiKP), sowie eine geschulte SAFE-Fachkraft besonders belastete Familien. Bei dem Angebot steht vor allem die Förderung der Erziehungs- und Versorgungskompetenz im Vordergrund.

Willkommensbriefe

Das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) sieht im § 2 vor, Eltern über Unterstützungsangebote in Fragen der Kindesentwicklung zu informieren. Darin heißt es: „Eltern
sowie werdende Mütter und Väter sollen über Leistungsangebote im örtlichen Einzugsbereich zur Beratung und Hilfe in Fragen der Schwangerschaft, Geburt und der Entwicklung des Kindes in den ersten Lebensjahren informiert werden.“ Bereits seit 2013 erhalten alle im Landkreis lebenden Eltern mit einem Neugeborenen einen so genannten „Willkommensbrief“ mit wichtigen Informationen rund um Schwangerschaft und Geburt, zum Beratungsangebot der Koki und weitere themenbezogene Auskünfte.

„Mein Baby und ich – Unser gemeinsamer Start“ Online Kursangebot für Schwangere und Eltern mit Babys bis zu 6 Monate

Der angebotene Kurs im Online-Format wird von einer erfahrenen Familien- und Kinderkrankenschwester mehrmals jährlich in Kooperation mit dem Caritas Krankenhaus St. Lukas Kelheim angeboten. In fünf aufeinander aufbauenden Terminen zu den Themen Säuglingspflege, Schlafen, Bindung und Ernährung sollen Unsicherheiten bei Müttern und Vätern abgebaut werden.

Online-Webinar „Kinderschlaf verstehen“ für Schwangere und Eltern mit Kinder bis einschließlich zum 3. Lebensjahr

Das Webinar wird alle zwei Monate von einer erfahrenen und zertifizierten Sozialpädagogin und Schlafcoach durchgeführt. Der ca. 2-3 stündige Kurs soll Eltern zum häufig präsenten Thema Kinderschlaf informieren, stärken und auftretende Fragen klären. Die behandelten Themen sind u.a. die Schlafentwicklung von Babys- und Kleinkindern, Schlafrhythmus und Schlafbedarf, die ideale Schlafumgebung, Einschlafen und Einschlafbegleitung.

Online Infoschulung „Erste-Hilfe-Maßnahmen für Säuglinge und Kleinkinder“ für Schwangere und Eltern mit Kinder bis einschließlich zum 3. Lebensjahr

Ausgebildete und erfahrene Fachkräfte des Bayerischen Roten Kreuzes geben grundlegende Einblicke in lebensrettende Sofortmaßnahmen bei Säuglingen und Kleinkindern.
Mütter und Väter werden in der 1,5 stündigen Schulung durch praktische Anleitungen und Tipps zu Themen wie u.a. der Herz-Lungen-Wiederbelebung bei Kleinkindern und Säuglingen, Zungenbiss, Erste-Hilfe leisten bei Nasenbluten, einzuleitende Maßnahmen bei Verschlucken und Atemprobleme informiert und bestärkt.

„Schritt für Schritt“ – der Erziehungsführerschein/Kesser Vatertag

Das Elternseminar „Schritt für Schritt zum Erziehungsführerschein- Positiv erziehen von der Geburt bis zur Pubertät.“ wird seit einigen Jahren angeboten, hat sich etabliert und wird von Eltern, Großeltern und weiteren interessierten Bürgern gut angenommen. Neben Themen wie „Babybrei und Trotzanfall“, Phasen der kindlichen Entwicklung bis zum Kindergartenalter, wurden folgende Themen erarbeitet: Aufbau von Urvertrauen und Bindung, Verwöhnen: ja – nein? Trotzphase / Regeln und Grenzen setzen usw. Im Jahr 2023 wurde erstmals ein Seminar speziell für (werdende) Väter, der „Kesse Vatertag“, in Kooperation mit dem Netzwerkpartner Katholische Erwachsenenbildung
(KEB) angeboten. Aufgrund der positiven Resonanz und dem Wunsch nach weiteren Elternseminaren wird das Angebot fortgesetzt.

Offener Babytreff

Mit diesem Angebot können sich Eltern von neugeborenen Kindern und Kleinkindern sowie werdende Eltern über viele Themen rund ums Baby/Kleinkind informieren. Außerdem können Kontakte zu anderen Eltern aufgebaut werden. An mittlerweile 7 geeigneten Standorten im Landkreis Kelheim wurden Offene Babytreffs aufgebaut und etabliert (Kelheim, Riedenburg, Neustadt a d. Donau, Abensberg, Langquaid, Bad Abbach, Mainburg). Jeder Treff ist kostenlos, wird zweimal im Monat pro Standort angeboten. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Es besteht dort zudem die Möglichkeit, sein Kind beim Babytreff messen und wiegen zu lassen. Eine erfahrene Hebamme oder Kinderkrankenschwester mit Zusatzqualifikation im familiären und gesundheitlichen Bereich steht den Eltern mit Rat und Hilfe zur Seite und klärt Fragen wie: Entwickelt sich mein Kind normal? Was mache ich bei Stillproblemen? Ab wann kann ich zufüttern? usw. Gerade bei jungen Eltern tauchen oft Fragen auf, bei denen nicht unbedingt ein Gang zum Arzt notwendig ist, aber ein kompetenter Rat Sicherheit schafft. Um die Wartezeit für Eltern und Kinder angenehm zu gestalten, steht ein Aufenthaltsraum zur Verfügung, in dem eine Spielecke für die Kinder und Infomaterialien für die Eltern bereitstehen. Die Sprechstunde erweitert das Präventionsangebot des Landkreises Kelheim für junge Eltern vor Ort. In diesem zwanglosen Rahmen können auch weiterführende Beratungen durch die Koki-Fachkräfte vereinbart werden. Sie sind bei den Treffen in der Regel vor Ort.

Alleinerziehenden Treff

Mütter und Väter, die ihre Kinder überwiegend alleine erziehen, sind in einer besonders herausfordernden Lebenssituation. Alleinerziehende Eltern wünschen sich andere Eltern zu treffen, sich untereinander zu vernetzen und mit „Gleichgesinnten“ über ähnliche Themen und Fragen rund um Erziehung, Unterhalt, Beruf, Kinderbetreuung etc. zu sprechen. Dieser Gedanke und Wunsch alleinerziehender Eltern soll beim Treff für Alleinerziehende aufgegriffen werden. Ziel des Angebotes ist werdende (potenzielle) alleinerziehende Schwangere und Eltern von Neugeborenen und bis zum 3. Lebensjahr (ggf. Eintritt in den Kindergarten) eine konstante Anlaufstelle und Plattform zu bieten. Der Treff für Alleinerziehende findet zweimal im Monat in Kelheimwinzer statt. 

Tandem Einsatz Familienhebamme oder Familien-Gesundheits-Kinderkrankenpflegerin (FGKiKP) und Familienpflegerin

Seit dem Jahr 2023 ist es möglich, im Rahmen eines Tandem-Einsatzes mit einer Familienhebamme oder Familien-Gesundheits-Kinderkrankenpflegerin, so genannte Familienpfleger/innen zu installieren. Hierfür greift die KoKi auf das Familienpflegewerk München zurück. Zum einen werden klassische Haushaltshilfen, aber auch Haushaltshilfen in Verbindung mit Kinderbetreuung angeboten.

Haushaltsorientierungstraining (HOT)

Der KoKi, wie auch dem Allgemeinen Sozialdienst, steht eine ausgebildete Haushaltsorganisationstrainerin als freie Mitarbeiterin, auf Honorar-Basis, für Einsätze in Familien zur Verfügung. Sie hilft Betroffenen bei der Organisation und Strukturierung des Haushalts.

Pädagogische Familienbegleitung

Seit dem Jahr 2023 ist es möglich, für Familien mit pädagogischem Hilfebedarf (hauptsächlich bei Familien mit Kindern im Kleinkindalter) eine pädagogische Familienbegleitung zu installieren. Hierfür steht der KoKi eine qualifizierte Fachkraft zur Verfügung, die sowohl über eine Ausbildung zur Erzieherin, als auch über Weiterqualifizierungen im frühkindlichen Bereich verfügt.

Ehrenamtliche in den Frühen Hilfen

Das ehrenamtliche Engagement stellt ein für Familien leicht zugängliches, aufsuchendes und effektives Unterstützungsangebot in der Begleitung von Familien dar, welche in ihrer momentanen Lebenssituation Hilfe und Unterstützung benötigen. Die KoKi möchte hier möglichst unbürokratisch mit Ehrenamtlichen in den Frühen Hilfen unterstützen.

Ziel der ehrenamtlichen Begleitung ist die Eltern bzw. alleinerziehenden Eltern in dieser Zeit zu entlasten. Die Ehrenamtlichen begleiten und unterstützen in der Regel für drei Stunden pro Woche. Sie können als Ansprechpartnerin bei Sorgen, Nöten, Erziehungsfragen und Weiteres zur Verfügung stehen und weitervermitteln.

Aufgaben der Ehrenamtlichen sind zum Beispiel mit dem Kind/den Kindern, wobei das jüngste Kind in der Familie nicht älter als 3 Jahre sein sollte, zu spielen, vorzulesen, Besuche am Spielplatz oder Begleitung der Eltern beim Einkaufen/Arztbesuche. Zudem sind sie Ansprechpartner in alltäglichen Fragen. Voraussetzung für die ehrenamtliche Tätigkeit ist neben der persönlichen Eignung und dem Nachweis von Unterlagen, wie ein erweitertes Führungszeugnis, eine interne Vorbereitung/Schulung auf das Ehrenamt.                                                                                                                                             

    Die Kontaktdaten der Netzwerkpartner können gerne bei der KoKi erfragt werden.

    Koordinierungsstelle für Hebammenversorgung

    Als Reaktion auf den Mangel an Hebammen im Landkreis wurde 2020 eine Koordinierungsstelle für die Hebammenversorgung eingerichtet. Das Ziel ist eine bessere Versorgung zu ermöglichen und den Hebammenbestand und- nachwuchs zu sichern. Für werdende Mütter/Eltern, junge Familien und Hebammen ist die Stelle eine wichtige Anlaufstelle und somit auch wertvoller Netzwerkpartner für die KoKi.

    Schwangerenberatungsstelle

    Die staatliche anerkannte Beratungsstelle für Schwangere im Landkreis Kelheim ist dem Gesundheitsamt angegliedert. Die KoKi pflegt eine enge Kooperation mit den drei Kolleginnen der Beratungsstelle. Die KoKi vermittelt hauptsächlich bei Fragen rund ums Elterngeld oder die Elternzeit. Auch schwangere Frauen werden zunächst an die Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen vermittelt.

    Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstelle Kelheim

    Hilfe für Eltern mit Schreibabys und anderen Regulationsstörungen bietet die Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstelle Kelheim hat als Angebot im Bereich der Frühen Hilfen eine so genannte „Schreibabyambulanz“ eingerichtet. Eltern mit einem Schreibaby aus dem Landkreis können sich an die Stelle zur Erstberatung und Klärung des Bedarfs wenden, je nach Bedarf hilft die Beratungsstelle bei der Weitervermittlung, z.B. Familienberatungsstelle „Tausend und keine Nacht“ in Regensburg oder Straubing.

    Das Angebot wendet sich an alle Familien mit Kindern im Baby- und Kleinkindalter mit Regulationsstörungen. Dazu gehören neben dem ständigen Schreien auch Schlafstörungen, Fütter- und Essprobleme, chronische Unruhe und Spielunlust, Trennungsängste und Klammern, übermäßige Wut- und Trotzanfälle.

    Durch die Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern gibt es ein zusätzliches Angebot der erleichterten Kontaktaufnahme für Eltern. In ihrer Funktion der aufsuchenden Erziehungsberatung sind auf Wunsch Beratungsgespräche in Kinderkrippen, Kindergärten bzw. Kindertagesstätten im gesamten Landkreis Kelheim möglich. Dies kann Eltern den Zugang zur Beratung und Inanspruchnahme der Hilfe erleichtern und stellt gerade in einem Flächenlandkreis, wie im Landkreis Kelheim, eine zusätzliche Erleichterung für Eltern dar. Angeboten wird außerdem die Vorstellung der Beratungsstelle bei Elternabenden, im Team, Fachvorträge und Weiteres.

    Durch die Schaffung der Stelle einer aufsuchenden Erziehungsberatung werden Problemlagen in Familien frühzeitig erkannt. Im Bereich der frühen Hilfen somit ist sie ein wichtiger Netzwerkpartner für die KoKi.

    Sozialpsychiatrischer Dienst - Beratungsstelle für seelische Gesundheit (SPDI)

    Die Beratungsstelle für seelische Gesundheit unterstützt Menschen mit psychischen Erkrankungen, schwierigen Lebensumständen oder Krisen. Auch deren Angehörigen können sich beraten lassen.  

    Suchtambulanz der Caritasstelle Kelheim

    Die Beratung richtet sich an Menschen mit Suchtproblemen und deren Angehörige. Beratung zu allen Fragen rund um das Thema Abhängigkeit, Vermittlung, ambulante Suchtrehabilitation.

    Harl.e.kin-Nachsorge für früh- und risikogeborene Kinder

    Die Arbeitsstelle Frühförderung hat – gemeinsam mit Frühförderstellen, Kinderkliniken, gemeinnützigen Vereinen und Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) – ein neuartiges Modell der Vernetzung entwickelt, das alle Hilfen bündelt, um früh- und risiko geborene Kinder und ihre Familien bestmöglich zu unterstützen. Die KoKi im Landkreis Kelheim kooperiert sowohl mit der Harl.e.kin-Nachsorge Regensburg (Klinik St. Hedwig) als auch mit der Harl.e.kin-Nachsorge Landshut (Kinderkrankenhaus St. Marien). Das Harl.e.kin-Projekt bietet z. B. eine strukturierte Nachsorge für Früh(st)geborene und Risikokinder in einer Zeit des Übergangs von der Klinik nach Hause. Des Weiteren erfolgt eine medizinische, psychosoziale und pflegerische Betreuung je nach individuellem Bedarf des Kindes bzw. der Familie sowie die Koordination der Hilfen im Vorfeld und in der späteren Betreuung gesichert durch interdisziplinäre und interinstitutionelle Projektkooperation von Klinik, Frühförderstelle und gemeinnützigem Verein u.v.m.

    Die Beratung der Harl.e.kin-Nachsorge ist für die betroffenen Eltern kostenlos und besitzt niederschwellige Zugangsbedingungen.

    Bunter Kreis KUNO Familiennachsorge Regensburg

    Der bunte Kreis KUNO Familiennachsorge Regensburg hat folgendes Angebot:

    • begleitet betroffene Familien nach Hause
    • leitet die Eltern und andere Betreuungspersonen in der Versorgung des kranken Kindes an
    • betreut Früh- und Risikogeborene, chronisch-schwerst- und krebskranke Kinder nach der stationären Behandlung zu Hause weiter u.v.m.

    Netzwerk „Junge Eltern/Familien – Ernährung und Bewegung“

    Das „Netzwerk Junge Eltern/Familien mit Kindern bis zu drei Jahren“ thematisiert das Zusammenspiel von Ernährung und Bewegung im Alltag. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) schafft damit im Dienstgebiet ihres Amtes einen Raum für Kooperationen von Partnern aus den Bereichen Ernährung und Bewegung. Damit werden verschiedene fachliche Kompetenzen gebündelt und passgenaue Angebote und Programme für die Zielgruppe entwickelt. Wichtig ist dem AELF die Kombination von Theorie und Praxis mit Anregungen für den Familienalltag. Das Angebot umfasst kostenlose Ernährungs- sowie Bewegungs- und Entspannungskurse. Nähere Informationen zu den Kursen gibt es auf der Homepage des AELF. Die Angebote können auch von Eltern-Kind Gruppen oder Kita/Krippen gebucht werden. Aufgrund der gleichen Zielgruppe (Familien mit Kindern von 0 bis 3) ist das AELF auch ein idealer Kooperationspartner für die KoKi.

    Eltern-Kind-Gruppe

    Eltern-Kind-Gruppen vor Ort bedeuten gerade für „frischgebackene“ Eltern und junge Familien oft eine unkomplizierte und beliebte Möglichkeit Kontakte zu anderen Müttern und Vätern zu knüpfen und sich über das Elternsein auszutauschen. Sie stellen einen festen Bestandteil in der Freizeit-Familiengestaltung dar. Im gemeinsamen Spielen, Basteln, Singen etc. lernen Kinder, Kontakt untereinander aufzunehmen und soziales Verhalten einzuüben. Mütter und Väter erhalten Anregungen für kindgerechte Beschäftigungen.  

    Katholische Erwachsenenbildung (KEB)

    Die Katholische Erwachsenenbildung ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein, mit dem Ziel, die Erwachsenenbildung im Landkreis zu fördern. Diese unterstützt unter anderem die Erziehung durch Eltern-Kind-Gruppen und regelmäßige Elternkurse.

    Verfahrenslotsen/innen

    Seit 2024 gibt es im Jugendamt diese Fachstelle mit zwei Kolleginnen. Eine Vernetzung ist sinnvoll bei Fällen mit Kindern die eine Behinderung haben oder von Behinderung bedroht sind.

    GesundheitsregionPlus

    Diese Fachstelle im Landratsamt wird von einer Kollegin besetzt, mit der bereits eine Netzwerkkooperation besteht. So ist diese beispielsweise im Arbeitskreis „Kinder psychisch belasteter Eltern“ mit dabei. Auch an den regelmäßig stattfindenden Fachgremien der Gesundheitsregion Plus ist KoKi mit einer Fachkraft vertreten.

    Frühförderung

    Frühförderstellen sind offene Anlaufstellen für Familien, die sich Sorgen um die Entwicklung ihrer Kinder machen, oder denen von fachlicher Seite Frühförderung empfohlen wurde. Die Frühförderstelle für den Landkreis Kelheim hat ihren Hauptsitz in Abensberg und zwei Außenstellen in Kelheim und Mainburg. 

    Dort wird Kindern von 0 bis 6 Jahren und ihren Familien u.a. Hilfe bei folgenden Problemen angeboten: Regulations- und Bindungsstörungen, Entwicklungsverzögerungen, Besonderheiten im Verhalten, die sich etwa durch Aggression, Ängste oder Anpassungsschwierigkeiten äußern, Probleme in der Sprachentwicklung oder der Konzentration usw. Die Frühförderstelle ist interdisziplinär aufgestellt, d.h. das verschiedene Fachdisziplinen (pädagogische, heilpädagogische, psychologische und medizinisch-therapeutische) Hand in Hand arbeiten.

    Ehrenamtsstelle des Landkreises Kelheim

    Die Ehrenamtsstelle dient als Kontaktstelle für alle Bürger, die eine sinnvolle Tätigkeit suchen und sich ehrenamtlich engagieren wollen. Auf der Ehrenamtsseite des Landratsamtes Kelheim besteht die Möglichkeit aktuelle Engagement-Angebote einzusehen bzw. sich für den Freiwilligendienst registrieren zu lassen. 

    Ein Einsatzgebiet kann beispielsweise eine Familienunterstützung (Babysitten, Einkäufe …) zur Entlastung von z. B. alleinerziehenden oder kinderreichen Familien sein. Dadurch können sich auch Berührungspunkte mit KoKi ergeben.

    Zentrum für Chancengleichheit

    Sie dient als Anlaufstelle für Fragen rund um das Thema Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Inklusion und Integration.

    Integrationslotsin

    Eine Integrationslotsin übernimmt seit 2017 eine koordinierende Funktion in der Flüchtlingshilfe.

    Nachbarschaftshilfen im Landkreis Kelheim

    Auch im Rahmen der Nachbarschaftshilfe können alle Personen, die sich sozial betätigen möchten, auf die verschiedenste Art und Weise aktiv werden. Angesichts des demografischen Wandels müssen immer mehr Menschen ihren Alltag ohne verwandtschaftliche Unterstützung bewältigen. Gerade Alleinerziehende brauchen oftmals eine schnelle und unbürokratische Hilfe. Im Landkreis Kelheim gibt es bereits eine Vielzahl von Gemeinden, die die Nachbarschaftshilfe anbieten. Auskunft gibt die Gleichstellungs- und Ehrenamtsstelle des Landkreises Kelheim, sowie die KoKi. 

    Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ) Landshut

    Das SPZ Landshut arbeitet auf Überweisung durch den Kinderarzt. Das ermöglicht, folgende Angebote in Anspruch zu nehmen: Elternsprechstunde, Mutter-Baby-Gruppe und die Schlafambulanz. Die multidisziplinäre ambulante Versorgung kommt in Frage bei einem allgemeinen Entwicklungsrückstand eines Kindes, einer körperlichen und geistigen Behinderung, Verhaltens- oder emotionalen Störungen, Sprachstörungen, Auffälligkeiten in der Motorik und Wahrnehmung, Lern- und Leistungsstörungen, Aufmerksamkeits- und Aktivitätsstörung, Regulationsstörungen, chronischen Krankheiten einschließlich Anfallsleiden, angeborenen Fehlbildungen oder Störungen (wie z. B. Down-Syndrom) usw.

    Regensburger Kinderzentrum St. Martin

    Auch das Regensburger SPZ arbeitet im Rahmen von kinderärztlicher Überweisung. Schwerpunkte im Kinderzentrum sind u.a. die Früherkennung und Frühtherapie (ab Geburt des Kindes) und die Epilepsie-Ambulanz.

    Kinderschutzambulanz Kis-Med (Kinderschutz in der Medizin) –Kinderschutzgruppe St. Marien Landshut

    Seit 2020 besteht zwischen dem Kreisjugendamt Kelheim und der Kinderklinik St. Marien Landshut eine Kooperationsvereinbarung zur Verbesserung der Zusammenarbeit und damit zur Verbesserung des Kinderschutzes im Landkreis. 

    Medbo – Kleinkind Ambulanz am Bezirksklinikum Regensburg

    Zielgruppe der Medbo sind Kinder von 0 bis 3 Jahren und dessen Eltern, die sich über die Entwicklung ihres Kindes sorgen in Bezug auf Schreien, Füttern, Anklammern, Kommunikation, Sprache, Trotz und Spielunlust.  

    Hospiz-Verein Kelheim

    Der Hospizverein im Landkreis Kelheim bietet schwerkranken und sterbenden Menschen sowie ihren Familienangehörigen, Freunden und Bekannten, Begleitung und Unterstützung in der letzten Lebensphase und in der Zeit der Trauer an.

    Krisendienst Niederbayern

    Zuverlässige Erreichbarkeit mit qualifizierten Personen in akuten Krisensituationen bietet der Krisendienst Niederbayern, um frühzeitig Hilfe zu leisten.

    Im Bereich der Frühen Hilfen wird mit vertraulichen Daten umgegangen. Deshalb gelten für die Kommunikation und den Austausch zwischen den einzelnen Netzwerkpartnern strenge gesetzliche Vorschriften. Die rechtlichen Grundlagen bewegen sich auf dem schmalen Grat zwischen informationeller Selbstbestimmung und notwendiger Transparenz.

    8.1 Datenerhebung

    Die Datenerhebung und -verarbeitung muss im Einzelfall für die Erfüllung der jeweiligen Aufgabe geeignet, erforderlich und angemessen sein. Es gilt der Grundsatz „ so viel wie nötig, so wenig wie möglich". Im Sinne einer guten Zusammenarbeit zwischen Hilfeempfängern und Helfern sollte außerdem mit größtmöglicher Transparenz gearbeitet werden. Die Klienten werden genau darüber informiert, wozu die Daten erhoben werden. Die Vertrauensbeziehung zwischen Helfern und Klienten genießt besonderen Schutz und basiert auf einer Öffnung durch den Klienten  in einem besonders sensiblen Bereich. Für die Jugendämter ist das SGB VIII- Kinder- und Jugendhilfegesetz und hier die Paragraphen 61-63 SGB VIII relevant.

    8.2 Datenweitergabe

    Sollte zum Schutz des Kindes eine Informationsquelle, z.B. an den ASD, nötig sein und die Eltern nicht gewillt oder in der Lage sind, dem zuzustimmen, bietet das Gesetz Fachkräften trotzdem die Möglichkeit, Daten weiterzugeben. Grundlegend ist dabei immer eine vorangegangene Einschätzung zu der Gefährdungssituation des Kindes. Die Einschätzung kann in Zusammenarbeit mit einer so genannten „insoweit erfahrenen Fachkraft" getroffen werden. Auch hier gilt- sofern der wirksame Schutz eines Kindes dem nicht entgegensteht- das Transparenzgebot gegenüber dem Klienten. Deshalb sollte nach dem Motto „vielleicht gegen den Willen, aber nicht ohne Wissen" des Betroffenen gehandelt werden. Die Glaubwürdigkeit der Arbeits- und Vertrauensbeziehung wird dadurch gewahrt.

    KoKi unterliegt als Dienst des Jugendamtes dem § 64 SGB VIII sowie § 65 SGB VIII; außerdem dem § 8a SGB VIII.

    Für viele Berufsgruppen im Netzwerk regelt das Bundeskinderschutzgesetz ( BKiSchG) die Datenvergabe in kritischen Fällen; im speziellen der Art. 1 § 4 KKG.   

    9.1 Qualitätssicherung

    Der theoretische Unterbau und die praktische Arbeit der KoKi werden durch das Team regelmäßig geprüft und weiterentwickelt. Dieser Prozess wird der Regierung von Niederbayern und dem Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen jährlich im Rahmen eines Sachstandberichtes dargelegt. Dieser Bericht in Verbindung mit dem Verwendungsnachweis ist Bestandteil der Förderrichtlinien zur Arbeit der KoKi in Bayern. Die KoKi- Fachkräfte nehmen an Fortbildungen vorrangig seitens des Bayerischen Landesjugendamts (BLJA) teil.

    Darüber hinaus nehmen die KoKi-Fachkräfte regelmäßig an den rotierend stattfinden Arbeitskreisen mit anderen KoKi-Stellen auf Niederbayern-Ebene teil. Weiter findet ein Austausch in regelmäßigen Teambesprechungen unter Teilnahme der Gruppenleitung statt.

    Regelmäßige Fortbildungen und Supervision ist ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Qualitätssicherung. Organisatorische, fallspezifische, rollen- und beziehungsdynamische Fragestellungen haben hier ihren Platz.

    Der möglichst kontinuierliche Austausch mit den Netzwerkpartnern ist bedeutend für die Weiterentwicklung der Kooperation zwischen Institutionen und Berufsgruppen im Kinderschutz. Hier wird durch die KoKi im Rahmen von Treffen als auch über die Öffentlichkeitsarbeit, z.B. durch Fachveranstaltungen, auf eine Verbesserung und Weiterentwicklung der Vernetzung geachtet.

    Die Arbeitsprozesse aller Fachbereiche des Kreisjugendamtes Kelheim werden seit mehreren Jahren regelmäßig durch PEB (Personalbemessung) überprüft und ergänzt. Hierfür müssen die jeweiligen Teams involviert werden, Zahlen sowie Informationen zu den Arbeits- und Organisationsprozessen liefern.

    9.2 Bedarfanalyse

    Neben der aktiven Gestaltung der interdisziplinären Vernetzung soll die KoKi auch etwaige Bedarfslücken in den Angeboten der Frühen Hilfen erkennen und bestenfalls schließen. Seit Bestehen der KoKi hat sich aber die Angebotspalette der Frühen Hilfen im Landkreis kontinuierlich erweitert. Zum einem durch Angebote der Netzwerkpartner, zum anderen auch durch die KoKi selbst und ihre Angebote. Um den Bedarf von Familien und somit auch im Rahmen der Frühen Hilfen im Landkreis Kelheim umfassend zu erheben, werden in regelmäßigen Abständen im Rahmen der Jugendhilfeplanung Sozialraumanalysen erstellt.

    9.3 Fortschreibung der netzwerkbezogenen Kinderschutzkonzeption 

    Die netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption wird in regelmäßigen Abständen überarbeitet und bei vorliegenden Änderungen aktualisiert. Sie ist über eine Verlinkung auf der Internetpräsenz der KoKi für alle Kooperationspartner, aber auch für die Allgemeinheit einsehbar.

    Schlusswort

    Aktiver Kinderschutz ist ein laufender Prozess, der den Rahmenbedingungen vor Ort angepasst sein muss. Dieser Prozess bedarf zum einen einer kontinuierlichen Weiterentwicklung der präventiven Maßnahmen. Dafür ist sowohl die Arbeit der KoKi mit ihren eigenen Angeboten, als auch die der Netzwerkpartner wichtig. Im Vordergrund steht eine schnelle und unbürokratische Hilfestellung für alle (belasteten) Eltern.

    Die Angebotspalette muss deshalb nicht nur von der KoKi, sondern auch von jedem einzelnen Netzwerkpartner in eigner Verantwortung stetig überprüft und ggf. erweitert werden, um dem Bedarf an passgenauen Hilfen gerecht zu werden.

    Zum anderen ist die Weiterführung einer aktiven Vernetzungsarbeit nötig. Sich auf Augenhöhe begegnen, in Kooperation zu gehen und gemeinsame Standards in der interdisziplinären Zusammenarbeit setzen- so kann präventive Arbeit im Kinderschutz nachhaltigen Erfolg haben.

    Das Team der KoKi wird weiterhin daran arbeiten, alle relevanten Kooperationspartner zu erreichen und die Wichtigkeit des Themas zu vermitteln. 

    Für das Netzwerk relevante Gesetzgebungen

    • § 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
    • § 8b Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen 
    • § 16 SGB VIII , Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie 
    • Art. 1 BKiSchG: Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)
    • § 1 Kinderschutz und staatliche Mitverantwortung
    • § 2 Information der Eltern über Unterstützungsangebote in Fragen der Kindesentwicklung
    • § 3 Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz
    • § 4 Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung
    • Art. 14 GDVG ( Gesundheitsdienst und Verbraucherschutzgesetz; in Bayern in Kraft seit dem 16.05.2008)
    • § 34 StGB Rechtfertigender Notstand
    • § 1666 BGB Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls
    • § 1666a BGB Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Vorrang öffentlicher Hilfen 
    • Richtlinie zur Förderung Koordinierender  Kinderschutzstellen KoKi- Netzwerk frühe Kindheit
    • Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen- Az.: VI5/6524-1/12

    Personen

    Name Telefon Telefax Zimmer
    Christoph, Fiona
    Koordinierende Kinderschutzstelle (KoKi)
    09441 207-5371 09441 207-5350 O1.31
    Olbrich, Simone
    Koordinierende Kinderschutzstelle (KoKi)
    09441 207-5348 09441 207-5350 O2.29
    Seitz, Lena
    Koordinierende Kinderschutzstelle (KoKi)
    09441 207-5325 09441 207-5350 O2.23
    Wittmann, Beate
    Koordinierende Kinderschutzstelle (KoKi)
    09441 207-5345 09441 207-5350 O2.29

    Die Koordinierende Kinderschutzstelle wird aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales gefördert.