Schulbegleitungen: Landrat Neumeyer fordert strukturelle Klärung der Zuständigkeiten und Entlastung der kommunalen Haushalte
Mit einem Schreiben wandte er sich hierzu an Ministerpräsident Dr. Markus Söder sowie weitere Verantwortliche auf Bundes- und Landesebene. Darin bat er, sich für eine Neuordnung der Zuständigkeit sowie eine gerechte Finanzierungsverteilung bei der Schulbegleitung einzusetzen. Nur so lasse sich die Handlungsfähigkeit der Kommunen aufrechterhalten, so Landrat Neumeyer.
„Die Inklusion an Schulen ist ein gesellschaftlich und politisch gewolltes Ziel, das wir ausdrücklich unterstützen. Damit dieses Ziel auch langfristig erfolgreich umgesetzt werden kann, braucht es eine klare Aufgabenteilung, eine gesicherte Finanzierung sowie verlässliche Rahmenbedingungen für alle Beteiligten.“
Landrat Martin Neumeyer
Schulbegleitungen helfen Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen im schulischen Alltag. Ihre Aufgabe besteht darin, die Teilhabe am Unterricht und am sozialen Leben der Schule zu ermöglichen und zu fördern.
Nach Auswertungen des Bayerischen Landkreistags sind die Bedarfe im Bereich der Schulbegleitungen stark angestiegen, entsprechend haben sich die Fallzahlen schulischer Eingliederungshilfe in Bayern im Jugendhilfebereich in den vergangenen sechs Jahren um rund 150 Prozent erhöht. Die Gesamtausgaben in diesem Bereich stiegen im gleichen Zeitraum um etwa 175 Prozent.
Die kommunalen Haushalte kommen aufgrund dieser Entwicklung immer stärker an ihre Belastungsgrenze, für den Landkreis Kelheim bedeutet dies konkret, dass der Haushaltsansatz für Schulbegleitungen im Bereich der Jugendhilfe für das Jahr 2025 von einer Millionen Euro auf zwei Millionen Euro verdoppelt werden musste. Ursächlich hierfür sind insbesondere die hohen Kostensteigerungen bei den Jugendhilfeausgaben.
Aus Sicht von Landrat Martin Neumeyer ist die Bereitstellung von ausreichendem Schulpersonal – insbesondere für sonder- und sozialpädagogische Bedarfe – eine staatliche Aufgabe.
„Es kann nicht sein, dass dieses strukturelle Defizit über Umwege durch kommunale Mittel der Landkreise ausgeglichen werden muss.“
Landrat Martin Neumeyer
Vor diesem Hintergrund schließt sich Landrat Neumeyer der Position des Bayerischen Landkreistags an: Der Freistaat Bayern muss im Rahmen seiner staatlichen Schulverantwortung als eigener Pflichtaufgabe unter Berücksichtigung des inklusiven Grundgedankens dauerhafte Lösungen zur Finanzierung und Organisation von Schulbegleitungen entwickeln.
Der Weg zu diesem Ziel führe nur über eine Abkehr vom gesetzlichen Individualanspruch auf Eingliederungshilfe hin zu einer Stärkung schulischer Maßnahmen zur inklusiven Beschulung; Inklusion an Schulen sei als primäre Aufgabe des Schulwesens zu sehen und das Kultusministerium habe hier die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, so Landrat Martin Neumeyer.