Kindergarten/Kinderkrippen Beitragsübernahme
Im Falle einer Antragsstellung für die Übernahme der Kosten für die Tageseinrichtung (Kinderkrippe, Kindergarten, Hort) § 22 ff. SGB VIII benötigen wir:
- Antrag (von den Personensorgeberechtigten/Mutter und Vater unterschrieben)
- Datenschutzhinweis (von den Personensorgeberechtigten/Mutter und Vater unterschrieben)
- Bestätigung der Tageseinrichtung
- Leistungen des Jobcenters: ALG II-/Bürgergeldbescheid
mit Kooperationsplan des Jobcenters (nach § 16a SGB bei mehr als 5 Betreuungsstunden) oder
Kinderzuschlagsbescheid oder
Wohngeldbescheid oder
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz AsylbLG
(Kopie, aktuell, vollständig/alle Seiten) - Krippengeldbestätigung (ggf. mit Bewilligungsbescheid des ZBFS)
- Geburtsurkunde (Kopie)
- Sorgerechtsnachweis (Kopie)
(Negativbescheinigung des Jugendamts oder Eheurkunde oder Sorgerechtserklärung oder Scheidungsurteil)