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Vollzug der §§ 82 und 83 II. WoBauG - Anerkennung steuerbegünstigter Wohnungen

Die Anerkennung steuerbegünstigter Wohnungen gibt es seit 1990 nicht mehr. Da diese 10-jährige Haus- und Grundsteuerbefreiung spätestens im Jahr 2000 abgelaufen ist, sind diese Vorschriften jetzt ohne Bedeutung.