Abholung Aufenthaltstitel
Abholung der elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)
Sobald der Aufenthaltstitel (eAT) und sonstige Dokumente zur Abholung bei der Ausländerbehörde bereit stehen, wird den betroffenen Personen schriftlich ein Termin zur Abholung mitgeteilt.
Sofern der Aufenthaltstitel (eAT) gebührenpflichtig ist, wird zusammen mit dem Terminanschreiben eine Gebührenrechnung übersandt.
Die Gebührenrechnung ist zwingend vor Abholung zu bezahlen.
Wichtiger Hinweis:
Die Abholung der elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Dienstag, Donnerstag und Freitag | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Dienstag und Donnerstag | 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |